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Engler Stefan · Ständerat · 2019-06-04

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-06-04

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, Sie haben gesagt, zuhanden der Materialien wollen Sie dieses und jenes festhalten. Ich möchte, auch zuhanden der Materialien, Sie etwas fragen.

Wir sind uns ja einig, dass Bibliotheken, wenn sie Werke anschaffen, der Abgabepflicht gegenüber den Autorinnen und Autoren unterliegen. Wir sind uns auch einig, dass überall dort, wo eine werkbezogene Ausleih- oder Vermietungsgebühr erhoben wird, die Autorinnen und Autoren ein Recht auf eine Entschädigung haben.

Der problematische Teil beginnt dort, wo von den Benützerinnen und Benützern der Bibliothek keine Gebühr erhoben wird. Da frage ich Sie: Was soll die Bemessungsgrundlage sein? Sind es die Einnahmen in der Rechnung der Bibliothek, die sich aus Mitgliederbeiträgen, Gönnerbeiträgen und Beiträgen der öffentlichen Hand zusammensetzen? Das könnte eine Bemessungsgrundlage sein, die aber untauglich ist, weil sie keine Aussage darüber macht, welche und wie viele Werke ausgeliehen wurden.

Ein weiterer Anknüpfungspunkt für eine Bemessungsgrundlage könnte ja der Medienkredit sein, den eine Bibliothek dafür aufwendet, unter dem Jahr neue Werke zu beschaffen. Nur, für diesen Bereich bezahlen die Bibliotheken ja schon ihre Abgabe an die Autorinnen und Autoren.

Ich bin ganz gespannt zu erfahren, wie dann die Bemessungsgrundlage für solche Pauschalabgeltungen aussehen soll.

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