Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2002-09-16
Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, Absatz 2 von Artikel 14 zu streichen, und ich bekämpfe auch den Antrag Hess Bernhard.
Zu Artikel 14 Absatz 2: Es geht um die zusätzlichen Eignungsvoraussetzungen, die von den Kantonen gefordert werden können. Wir haben im ganzen Artikel 14 die Eignungsvoraussetzungen geregelt: Es geht um Integration, Sprache, Lebensformen und Lebensverhältnisse und darum, dass die schweizerische Rechtsordnung beachtet wird und dass die neuen Schweizerinnen und Schweizer die innere und äussere Sicherheit unseres Landes nicht gefährden dürfen. Wer diese Forderungen erfüllt - neben all den anderen, etwa die geforderte Aufenthaltsdauer -, hat wirklich sachlich und emotional bewiesen, dass ihr oder ihm das Bürgerrecht zusteht.
Zusätzliche Eignungsvoraussetzungen rufen direkt nach unklaren Kriterien: Ist der Garten in Ordnung, die Wohnung geputzt, die Hausordnung befolgt? Wir sind dann sehr schnell wieder bei den "Schweizermachern", die wir heute mit viel Schmunzeln quittieren, die jedoch noch nicht aus unseren Forderungen verbannt zu sein scheinen. In der Kommission konnte mir niemand schlüssig sagen, was denn weitere, von den Kantonen vorzusehende Eignungsvoraussetzungen sein sollen. Integration sollte doch vollkommen genügen, um auch den kantonalen Prinzipien Raum zu geben. Man hat erwähnt, dass es sich um Fürsorgeabhängigkeit handeln könnte. Aber gerade hier bewegen wir uns auf sehr heiklem Terrain, denn es gibt verschiedene Gründe, warum jemand von der Fürsorge abhängig werden kann.
Ich bitte Sie also, diese speziellen Eignungsvoraussetzungen, die die Kantone geltend machen könnten, zu streichen.
Zum Antrag Hess Bernhard: Herr Hess, Sie sagen, dass sie mit der Landessprache vertraut sein müssen. Das heisst für mich Folgendes: verstehen, einkaufen gehen, einer Arbeit nachgehen, in einem Büro mit Behörden sprechen, sich informieren lassen, an Elternabenden teilnehmen, am Grümpelturnier dabei sein, am Stammtisch sitzen, einen Text verstehen und vieles mehr. Es bedeutet jedoch auch: Fragen haben, an und in dieser Sprache etwas nicht verstehen dürfen und etwas nicht verstehen müssen.
Eine Bekannte von mir wurde kürzlich eingebürgert. Es handelt sich um eine Tibeterin, die nur radebrecht. Aber diese Frau spaziert täglich mit ihrem Hund im Quartier herum und redet mit den Leuten: Sie redet mit ihrer Wärme, mit ihrer Ausstrahlung und mit den Worten, die sie kennt. Sie ist eine richtige Persönlichkeit. Sprache bedeutet eben nicht nur Wörter und Buchstaben, sondern auch sich ausdrücken, Zuwendung zu den Menschen, denen man begegnet.
Zudem haben wir in der Schweiz Ausländerinnen, die aufgrund ihres Status und ihrer Rolle als Hausfrau und Mutter kaum in den Genuss kommen, Deutsch zu lernen. Viele dieser Frauen haben nur Kontakt zu den eigenen Landsleuten; Schweizerinnen reden kaum mit ihnen. Die Anforderung von Herrn Hess - das Beherrschen der Landessprache - würde bedeuten, dass gerade diese Frauen unverschuldet das Bürgerrecht nicht erhalten, auch wenn sie viel besser integriert sind als viele andere.
Ich bitte Sie, Absatz 2 zu streichen und den Antrag Hess Bernhard abzulehnen.