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Egloff Hans · Nationalrat · 2019-06-04

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-04

Wortprotokoll

Meine Motion "Für eine Raumplanung und Mehrwertabgabe mit Augenmass" verlangt, das Raumplanungsgesetz dahingehend anzupassen, dass die Mehrwertabgabe bei bereits überbauten Grundstücken erst dann anfällt, wenn der Um- oder Ausbau tatsächlich erfolgt, dass der Mehrwert also realisiert ist und nicht, wie in einzelnen Umsetzungsvorlagen der Kantone vorgesehen, ein theoretisch realisierbares Potenzial.

Das revidierte Raumplanungsgesetz verlangt eine Mehrwertabschöpfung von mindestens 20 Prozent bei Neueinzonungen und erlaubt es den Kantonen, auch bei Um- und Aufzonungen eine solche Abschöpfung zu erheben. Mehrere Kantone sehen eine solche Mehrwertabschöpfung bereits beim Verkauf des Grundstücks vor und nicht erst zum Zeitpunkt des tatsächlich realisierten Mehrwertes. Gerade für Eigentümer eines kleinen Grundstücks, beispielsweise mit einem Einfamilienhaus, kann eine solche Art der Mehrwertabschöpfung problematisch sein. Da die Kosten für den Um- oder Ausbau zur Ausschöpfung der höheren Ausnutzung beträchtlich sind oder sein können, werden solche Projekte vielleicht gar nie realisiert. Die Abschöpfung des Mehrwertes sollte daher erst dann erfolgen, wenn dieser Mehrwert auch tatsächlich realisiert wird. Die heutige Regelung verteuert den Erwerb von Wohneigentum für Privatpersonen, ohne einen konkreten Nutzen zu bringen.