Lexipedia

Hefti Thomas · Ständerat · 2019-06-04

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-04

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion anzunehmen, das heisst, den Bundesrat zu beauftragen, einen Gesetzentwurf zur Revision des Schweizer Patentrechts vorzulegen, der internationalen Standards entspricht und der eine für Benutzer attraktive Patentprüfung sowie ein kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vorsieht. Zudem soll ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster eingeführt werden.

Weshalb? Heute führt der Weg zum Schweizer Patent über eine in wesentlichen Teilen unvollständige und umständliche Patentprüfung, die nicht mehr zeitgemäss ist. Das bedeutet, dass nach der "Prüfung" weder der Patentinhaber selbst noch Dritte über eine verlässliche Aussage zur Rechtsbeständigkeit eines Schweizer Patents verfügen. Das ist anders als z. B. in Deutschland im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens, in den USA, in Japan oder in weiteren Ländern, wo Patente auch inhaltlich geprüft werden. Damit ist das Schweizer Patent eigentlich eher unwichtig und unhandlich geworden.

Diese Situation ist insbesondere für eher kleine und mittlere Betriebe nachteilig, welche an sich keinen Bedarf für einen geografisch ausgeweiteten Schutz haben, sondern an einem verlässlichen Patentschutz in der Schweiz interessiert sind.

Die Revision des Patentrechts soll daher eine vollwertige, aber schnelle und für Benutzer attraktive Patentprüfung vorsehen, welche internationalen Standards entspricht und daher als gleichwertig zu Patentprüfungen in anderen Ländern mit bedeutendem Patentwesen anerkannt werden kann.

Schweizer Patente sollen künftig erteilt werden, wenn das Institut für geistiges Eigentum (IGE) im Rahmen des Anmeldeverfahrens festgestellt hat, dass der Gegenstand des beantragten Patents neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Gegen die Erteilung von Schweizer Patenten sollen Dritte Einspruch erheben können. Gegen die Entscheide im Anmeldeverfahren oder im Einspruchsverfahren soll ein Beschwerdeweg geschaffen werden.

Das solcherart erteilte Patent wird ein bisschen teurer sein, weil neu eine inhaltliche Prüfung vorgenommen wird. Dafür soll im Gegenzug ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster eingeführt werden, wie es etwa in Deutschland zur Verfügung steht, wo es sich bewährt hat.

Bei der Ausarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes sind Abklärungen vorzunehmen, und es ist eine Vernehmlassung zu machen; das ist am besten bei der Verwaltung angesiedelt. Das Instrument der Motion eignet sich daher für dieses Anliegen, und der Bundesrat beantragt sie zur Annahme.

Dafür möchte ich mich bedanken - in der Hoffnung, dass Sie dem Antrag des Bundesrates folgen können.