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AB 245619

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Wir haben jetzt, glaube ich, eine spannende Debatte über ein Grundsatzproblem der Gesetzgebung auch in diesem Land hinter uns. Ich würde den Vorschlag, der aus Ihren Reihen gekommen ist, dass sich der Bundesrat auch an dieser Stelle wieder überlegt, wie das Parlament besser in aussenpolitische [PAGE 297] Geschäfte einbezogen werden kann, sehr begrüssen. Sie erinnern sich an die Diskussion um das Recht der Kommissionen, insbesondere der Aussenpolitischen Kommissionen, zu völkerrechtlichen Fragen Stellung zu nehmen. Das ist teilweise gesetzgeberisch schon verankert. Sie erinnern sich daran, dass im Moment die Diskussion im Gang ist, ob das Parlament auch bei internationalem Soft Law, das in der Schweiz bisher keinen Stellungnahmen des Parlamentes unterliegt, dem wir aber mit einer Erklärung des Bundesrates dann trotzdem unterworfen wären, in das Verfahren einbezogen werden soll. Hier haben wir die Situation, dass eine internationale Institution, der die Schweiz angehört, die OECD, mit Unterausschüssen eben auch Recht schafft, das erhebliche Auswirkungen hat. In diesem Fall ist der Einbezug der Kommissionen überhaupt nicht gewährleistet. Da wäre im Sinne der Ausführungen der Kollegen Schmid und Levrat, glaube ich, ein Handlungsbedarf gegeben, sei es nun beim Bundesrat oder bei uns, beim Parlament.

Vielleicht noch zu einigen Bemerkungen aus der Debatte: Kollege Noser hat gesagt, man müsse sich heute entscheiden, ob man Lust darauf habe - Lust darauf habe, hat er gesagt -, auf eine schwarze Liste zu kommen. Wer Lust darauf habe, solle der Mehrheit folgen, und wer keine Lust darauf habe, solle den Minderheitsanträgen Noser folgen. Ich glaube, das hier ist keine Lust-Frage, Kollege Noser. Auch die Mehrheit Ihrer Kommission hat keine Lust, auf irgendwelche Listen zu kommen. Was Ihre Kommission aber gemacht hat, ist, den Handlungsspielraum, den die Schweiz hat, auszuloten und den Handlungsspielraum zu nutzen. Das ist reine, sachliche Interessenpolitik, das ist die Aufgabe eines Parlamentes. Das haben wir in der Kommission nach bestem Wissen und Gewissen getan. Vielleicht gibt es jetzt zusätzliches Wissen, und wenn der Nationalrat dieses anwendet, kann er das tun. Wenn es Differenzen gibt, kommt das wieder zu uns, und dann können wir den Handlungsspielraum en connaissance der neuen Fakten dann auch ausnützen.

Diesen Handlungsspielraum - um das klar zu sagen - wahren Sie sich nur, wenn Sie der Mehrheit folgen. Wenn Sie den Anträgen Noser folgen, beseitigen Sie in allen wichtigen Punkten die Differenzen. Dann gibt es nichts mehr zu diskutieren, dann ist entschieden, Schachtel zu, Box weg! Dessen müssen Sie sich bewusst sein. Der Verfahrensentscheid von heute ist schon ein wesentlicher. Es ist nicht einmal die Frage, was in der Box drinsteht, aber es ist wichtig, dass wir heute wenigstens Differenzen schaffen, um den Handlungsspielraum auszuschöpfen.

Dann zum Zeitdruck: Kollege Noser hat zu Recht gesagt, das Parlament habe sich vielleicht schon eine Zeitlang der Diskussion verweigert; das mag sein. Aber Ihre Kommission hat den Kompromissantrag, den Sie heute vor sich haben, am 2.[NB]Mai dieses Jahres verabschiedet, in Gegenwart des Bundespräsidenten und der Verwaltung und mit Zustimmung - nicht bei allen Punkten, aber bei allen einstimmigen Entscheiden - des Bundesrates und der Verwaltung. In der Zwischenzeit hat natürlich dieser Besuch stattgefunden. Das führt dazu, dass uns jetzt ein Verwaltungspapier mitteilt, dass das Finanzdepartement nicht mehr gleicher Meinung ist wie in der Kommissionssitzung vor etwa einem Monat. Das ist schon sehr ungewöhnlich und ging sehr schnell. Das muss man verarbeiten können. Das schaffen wir auch innerhalb des Differenzbereinigungsverfahrens, das wir in unserem parlamentarischen System haben: Diese Woche, nächste Woche und in der dritten Sessionswoche; das schaffen wir. Aber wir schaffen es nicht mit Überfällen, bei denen keine Differenzen mehr bestehen und überhaupt nicht über Handlungsspielräume diskutiert werden kann.

Schliesslich noch zur Frage der Inhaberaktien: Kollege Noser hat - zum Teil richtigerweise - gesagt, in Europa hätten die meisten Länder die Inhaberaktien abgeschafft. Bei den meisten europäischen Ländern ist das auch kein Problem: Die haben keine namhaften Zahlen an Inhaberaktien, wie sie die Schweiz hat. Die Schweiz hat etwa 55[NB]000 Gesellschaften mit solchen Aktien, Österreich etwa 1200. Das ist in der österreichischen Wirtschaft ein völliges Nebengeleise - in der Schweiz nicht. Es gibt aber einen grossen Player, der erhebliche Mengen an Inhaberaktien hat - ob sie es dort so nennen oder nicht. Und dieser Player ist der einzige Player, der sich allen diesen Anordnungen des Global Forum völlig entzieht, obwohl er Mitglied ist. Er ist der grösste Konkurrent des schweizerischen Finanzplatzes weltweit. Es sind die Vereinigten Staaten. Wir haben uns in der Kommission darüber auch orientieren lassen. Die Vereinigten Staaten kümmern sich einen Deut um diese Regelung der OECD. Die OECD hat das zwar schon gerügt, aber Tatsache ist, dass die wichtigsten amerikanischen Bundesstaaten Geldwäscherei uneingeschränkt zulassen und Transparenz jeglicher Art verweigern, sodass es problemlos möglich ist, nicht nur steuerhinterzogene Gelder, sondern auch kriminelle Gelder der schwärzesten Art problemlos anzulegen. In der Schweiz ist das seit zwanzig Jahren nicht mehr denkbar. Das ist auch ein Stück Weltrealität!

Ich habe nicht den Grössenwahn, die Schweiz mit den Vereinigten Staaten zu vergleichen, aber wir müssen kein schlechtes Gewissen haben, wenn wir im Parlament versuchen, den Handlungsspielraum dieses Landes auszuschöpfen. Das dürfen und müssen wir tun - das ist unsere Pflicht als gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und überall der Mehrheit zu folgen.