Rieder Beat · Ständerat · 2019-06-05
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Ich möchte mich nicht zu den Verfahrensschritten, die der Berichterstatter und Kommissionspräsident erwähnt hat, äussern, sondern zu einem Aspekt, auf den bereits Kollege Schmid hingewiesen hat. Mir scheint, dass die Vertreter des Global Forum wenigstens teilweise die Rechtsordnung der Schweiz nicht ganz begriffen haben oder dass sie ihnen zumindest nicht richtig vorgestellt wurde. Die Position des Global Forum betrifft nicht nur die Fristen und Übergangsfristen, das wäre ja noch verständlich. Sie verlangen kürzere Fristen, damit diese Inhaberpapiere endlich verschwinden, und das muss schnell gehen. Das wäre verständlich.
Wenn Sie aber das Papier genau durchlesen, sehen Sie, dass sie auch noch spezielle Gerichtsverfahren verlangen. Überall dort, wo die Kommission entsprechend unserem Gesellschaftsrecht ein summarisches Verfahren vor Gericht vorgeschlagen hat, ist das Global Forum der Meinung, das genüge nicht, es müsse ein ordentliches Gerichtsverfahren sein. Jetzt lesen Sie einmal die Begründung auf Seite 4 dieses Papiers durch, wieso es ein ordentliches Verfahren sein müsste. Es heisst dort: "Absatz 2 sieht das summarische Verfahren vor. Dies ist, wie bereits vorstehend gezeigt, dem Streitgegenstand nicht angemessen, die Beurteilung der Aktionärseigenschaft müsse von einem ordentlichen Gericht vorgenommen werden." Sind das Global Forum und die Verwaltung der Meinung, dass ein summarisches Verfahren nicht vor einem ordentlichen Gericht stattfindet? Dann verstehen sie die Zivilprozessordnung der Schweiz nicht. Selbstverständlich ist auch ein summarisches Verfahren vor einem ordentlichen Richter durchzuführen, nur hat dieses Verfahren die Eigenschaft, dass es schneller geht - was eigentlich im Interesse des Global Forum sein müsste -, dass es kostengünstiger ist und dass der Richter, je nach Ermessen, Beweismittel einschränken kann. Er kann den Urkundenbeweis zulassen, aber andere Beweismittel nur dann, wenn dies unbedingt notwendig ist. Das ist nicht eine Erfindung, die wir erst seit Kurzem gemacht haben, das ist üblich im Gesellschaftsrecht. Sie finden in Artikel 250 ZPO dreizehn wichtige gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, die im summarischen Verfahren geregelt werden.
Hier scheinen mir doch Missverständnisse zu bestehen. Es wird offenkundig, dass das Global Forum nicht einmal weiss, wie die Schweiz in solchen Gerichtsverfahren aktiv wird und wie die Schweiz solche Gerichtsverfahren durchzieht. Hier scheint mir schon Klärungsbedarf zu bestehen, und hier scheint mir auch die Position der Mehrheit der Kommission wirklich glaubwürdiger zu sein. Erhalten wir diese Position aufrecht, und klären wir diese Details noch einmal genauer! Wenn das Global Forum wirklich die Inhaberpapiere schnellstmöglich weghaben möchte, dann müsste es an einem summarischen Verfahren bei Streitigkeiten interessiert sein. Nur schon dieser Punkt zeigt mir, dass die Minderheitsanträge Noser nicht richtig sind.