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Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-05

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Lassen Sie auch mich eine Vorbemerkung machen: Ich finde es komplett abstrus, wenn man sagt, dass man vielleicht in den USA kriminelle Gelder verstecken oder waschen könne, und das als Argument dafür nimmt, dass man das in der Schweiz dann eben auch tun können sollte. Ich finde das komplett daneben; es tut mir leid, das zu sagen.

Hier sind wir bei einer Bestimmung, bei der ich mit dem Kommissionssprecher durchaus auch einverstanden sein könnte. Wenn wir der Mehrheit der Kommission folgen, bleibt eine Differenz. Oder wir können die Differenz vermeiden, wie es Herr Bundespräsident Maurer vorhin gesagt hat. Die Formulierung, die die Mehrheit gewählt hat und die von der Verwaltung damals in der Kommission als unproblematisch bezeichnet wurde und jetzt als problematisch gilt, beinhaltet die Problematik, dass nicht mehr klar ist, ob sich der Eigentümer, also der wirtschaftlich Berechtigte, oder der Aktionär melden muss. Wir lassen das in der Formulierung offen, und das bräuchte eine Klärung.

Die Verwaltung ist mit den Gafi-Spezialisten der Ansicht, dass das mit der Formulierung, die der Bundesrat unterbreitet hat, klar sei, dass auch der Durchgriff klar und die Formulierung der Mehrheit überflüssig sei. Aber - das sage ich zuhanden des Amtlichen Bulletins und der nationalrätlichen Kommission - wenn man will, könnte man das heute bereinigen, indem man zum Entwurf des Bundesrates zurückgeht. Sie können das - in diesem Punkt bin ich einverstanden - aber auch bleibenlassen und es der nationalrätlichen Kommission überlassen, das zu bereinigen.