AB 245688
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-05
Wortprotokoll
Die Diskussion bei diesen Zuschlagskriterien hat sich jetzt fast ausschliesslich um den Preis gedreht. Wir haben in diesem Gesetz eigentlich genau die gegenteilige Richtung eingeschlagen, indem wir mit diesem Gesetz versuchen, vom Wettbewerb, der sich nur über den Preis abspielt, zu einem Qualitätswettbewerb zu kommen. Indem in etwa zehn Artikeln andere Kriterien genannt werden, die zuschlagswürdig sind, will man vom Preis wegkommen und andere Kriterien wie Zuverlässigkeit, wie Einhaltung der Termine, wie Lebenszykluskosten - Sie haben das auch in Artikel 29 - mitberücksichtigen. Aufgrund der Diskussion, die jetzt geführt wird, habe ich das Gefühl, dass wir dem Preis auch in dieser Diskussion zu viel Aufmerksamkeit schenken. Denn es sind andere Kriterien, die entscheidend dafür sind, dass in der Schweiz Zuschläge gegeben werden.
Um das vielleicht noch einmal klarzustellen: Wir haben in Absatz 1 den Staatsvertragsbereich, also Aufträge, die sich im WTO-Bereich bewegen. In Absatz 2 geht es um die Aufträge ausserhalb des Staatsvertragsbereichs. Wie Ihr Kommissionssprecher gesagt hat, sprechen wir nach einer Faustregel etwa von je der Hälfte des Volumens. Es werden Aufträge von 20 Milliarden Franken im Staatsvertragsbereich und Aufträge von 20 Milliarden ausserhalb des Staatsvertragsbereichs vergeben.
Damit ist meiner Meinung nach auch ein grosser Teil der Argumente von Herrn Föhn widerlegt. KMU, Kleinstbetriebe, werden sich kaum im WTO-Bereich bewegen. Sie bewegen sich vielmehr in der Regel lokal, regional, ausserhalb des Staatsvertragsbereichs. Dort können - das ist der Kompromiss des Nationalrates - eben auch Preiskriterien angewendet werden. Damit kann man mit gutem Gewissen diesen Kompromissantrag des Nationalrates vertreten - wir könnten ihm zustimmen -, der ausserhalb des Staatsvertragsbereichs zusätzliche Preiskriterien berücksichtigt.
Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte ja, dass dieses Preiskriterium zwingend generell zur Geltung kommt. Diesen Antrag kann ich Ihnen einfach nicht empfehlen, weil Sie damit ganz offensichtlich gegen internationales Recht verstossen. Sie haben die WTO-Bestimmungen genehmigt. Mit dieser Formulierung verstossen Sie gegen dieses Recht.
Wir haben in der Kommission immer wieder diskutiert, weshalb es anderen Ländern gelingt, Aufträge im Inland zu vergeben, obwohl sie den gleichen internationalen Verpflichtungen unterliegen. Auch hier haben wir erklärt - und das muss neben den Qualitätskriterien ein Merkmal bei der Umsetzung dieses Gesetzes sein -, dass wir zusammen mit den Kantonen die Ausschreibe- und Vergabestellen schulen wollen und schulen müssen, damit sie diese Qualitätskriterien, die sie in diesem Gesetz finden, auch beschreiben und auswerten können. Ich denke, das ist der Weg, der international beschritten wird. Wenn es uns gelingt - und die Absicht dazu ist zusammen mit den Kantonen vorhanden -, die Vergabestellen darauf einzuschwören, diese Kriterien schon in der [PAGE 317] Ausschreibung zu formulieren und in der Vergabe dann zu berücksichtigen, dann müsste es eigentlich gelingen, das Ziel zu erreichen, in einem freien Wettbewerb, in welchem nicht nur der Preis, sondern auch der Wert einer gesamten Leistung zählt, mehr in der Schweiz zu vergeben. Es ist wahrscheinlich vor allem eine Frage der Umsetzung dieses Gesetzes, nicht nur eine Frage der entsprechenden Artikel.
Die Mehrheit schlägt eine Lösung vor, die international so nicht umsetzbar ist. Wir werden besonders gut beobachtet, und wenn wir das Gesetz dann auch so umsetzen, müssen wir davon ausgehen, dass wir schon sehr bald Klagen von der WTO haben werden. Die Mehrheit kann so vor den Wahlen zwar sagen, was man in Bern alles gemacht habe. Aber nach den Wahlen müssen Sie dann erklären, weshalb es nicht funktioniert hat - weil es eben gegen internationales Recht verstösst. Unsere Lösung, die eine Umsetzung mit weichen Kriterien vorsieht, verspricht unserer Meinung nach mehr Erfolg.
Auch die Praktikabilität der Lösung, die die Mehrheit Ihrer Kommission vorschlägt, ist zu hinterfragen. Wir wissen nicht, wie das dann wirklich umgesetzt werden kann. Sie sprechen vom Herkunftsort - aber Produkte, die über WTO-Verträge in die Schweiz geliefert werden, haben in der Regel eine Lieferkette, in welcher fünf oder zehn Länder an einem Produkt beteiligt sein können, etwa bei Textilien oder irgendetwas anderem. In einer Lieferkette in jedem Fall festzustellen, welche Leistung wo und zu welchem Preisniveau erbracht wurde, ist nicht möglich. Es gibt wohl kaum ein Produkt, das nur an einem Ort hergestellt und dann geliefert wird, sondern es gibt jeweils eine ganze Lieferkette. An fünf oder zehn Orten festzustellen, welcher Preis einem Produkt zugrunde liegt, geht einfach nicht, das ist nicht praktikabel.
Man sollte dieser Lösung aus einem dritten Grund nicht zustimmen, nämlich wegen unserer Exporte. Wir sprechen jetzt immer nur von der Binnenwirtschaft, aber es gibt bei uns auch Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind. Sie sind darauf angewiesen, dass in diesem Dialogverfahren Klarheit herrscht und sie nicht diskriminiert werden, weil sich die Schweiz in einem Graubereich bewegt.
Das sind die drei Punkte, die es meines Erachtens nicht zulassen, dass Sie der Mehrheit zustimmen: Es verstösst ganz offensichtlich gegen internationales Recht der WTO, es ist nicht praktikabel, weil wir von Lieferketten sprechen und nicht von einem Herkunftsort, und es kann die Exportwirtschaft beeinträchtigen.
Damit schlage ich Ihnen vor, bei der Lösung des Nationalrates und der Minderheit Ihrer Kommission zu bleiben. Dort wurde der Kompromiss eingegangen, dass bei ausserhalb des Staatsvertragsbereiches liegenden Vergaben - also vor allem bei den regionalen, lokalen Vergaben, auf Ebene der Kantone und Gemeinden - auch das Preisniveau berücksichtigt werden kann. Damit kann ein massgebender Schutz für die KMU, für unsere Binnenwirtschaft gemacht werden. Bei den Unternehmen, die die Lehrlinge ausbilden, die ältere Arbeitnehmer beschäftigen, kann das alles dort berücksichtigt werden. Aber wir haben uns auch im internationalen Bereich zu bewegen, und ich glaube nicht, dass wir uns damit Nachteile schaffen.
Das Gesetz ist ein Paradigmenwechsel, weg vom Wettbewerb rein aufgrund des Preises zu einem Qualitätswettbewerb. Diesen Paradigmenwechsel müssen wir entsprechend umsetzen. Ich schlage Ihnen vor, diese Differenz zu bereinigen und beim Nationalrat zu bleiben. Wir haben die Vorlage lange genug, denke ich, beraten. Es kann jetzt entschieden werden. Die Lösung, die im Nationalrat entstanden ist, die Sie auch mehrmals diskutiert haben, bringt eine wesentliche Verbesserung für den Wirtschaftsstandort Schweiz, weil eben nicht nur der Preis ein Kriterium ist, sondern dieses Kriterium genau um jene Punkte erweitert wird, in denen sich unsere Wirtschaft bewährt hat, in denen unsere Wirtschaft stark ist. Die Lösung des Nationalrates ist ein Kompromiss, der, richtig umgesetzt, eine wesentliche Verbesserung bringen wird.
Ich bitte Sie also, der Minderheit Ihrer Kommission und damit dem Nationalrat zu folgen.