Fehr Hans · Nationalrat · 2002-09-16
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-16
Wortprotokoll
Ich glaube, wir sollten ein bisschen aufpassen, wie wir mit dem schweizerischen Bürgerrecht umspringen. Die Reform geht meines Erachtens weitgehend in eine falsche Richtung, in Richtung Verschleuderung des schweizerischen Bürgerrechtes.
Kürzlich wurde ein Pamphlet in alle Haushaltungen der Stadt Singen in Deutschland verteilt: "Wie bekomme ich einen Schweizer Pass?" Der Einzahlungsschein ist dabei, in Euro usw. Das Handling ist da; es wird gesagt, wie man vorgehen muss. Im Kreis 7 der Stadt Zürich wurde ein anderes Pamphlet in die Briefkästen verteilt. Es war nicht nur einsprachig, sondern sogar achtsprachig, von Türkisch bis Serbokroatisch. Ich sage Ihnen das nicht, weil ich jeglichen Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes negativ beurteile - aber so geht es nicht. Ich glaube, wir müssen uns bewusst sein, dass wir keine Verschleuderung betreiben sollten.
Was will - das geht nun genau in diese Richtung - mein Antrag zu Artikel 28a? Wenn Sie von erleichterter Einbürgerung sprechen, ist das gut und recht. Aber wenn man von erleichterter Einbürgerung der zweiten Generation spricht und sagt: "Ja, da muss einer ein paar Jahre in der Schweiz und noch ein paar Jahre in der Schule gewesen sein", dann genügt das nicht.
Wenn Sie Normalbürger, nicht Parlamentarier, auf der Strasse fragen, was für sie "die zweite Generation" sei, dann wird Ihnen die grosse Mehrzahl sagen, das sei ein Ausländer, der in der Schweiz geboren und aufgewachsen sei. Das ist zweite Generation. Das ist die Definition des Normalbürgers, des Volkes, wie ich sie immer wieder höre. Was wir hier daraus machen, das geht nicht. Das ist eine Verwässerung dieser Kriterien. Das wird schwere Folgen haben, die ich nicht in Kauf nehmen möchte.
Ich bitte Sie darum, meinem Antrag zuzustimmen. Entscheiden Sie verantwortungsbewusst, entscheiden Sie im Sinne dieses Antrages, wonach es heisst "in der Schweiz geboren und aufgewachsen".