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Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-06-05

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Die Motion "Keine zusätzlichen Kosten für unser Gesundheitswesen infolge der Listenumteilung von bisher frei verkäuflichen Arzneimitteln der Liste C in die Liste B" wurde von der SGK an ihrer Sitzung vom 15. Februar 2019 ohne Gegenstimme - mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen - angenommen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt sicherzustellen, dass bei der Umsetzung des Heilmittelverordnungspakets IV durch Swissmedic und das BAG, insbesondere durch die Umteilung der Arzneimittel der Liste C in die Liste B, keine zusätzlichen Kosten und Aufwände für das Gesundheitssystem entstehen.

In Anbetracht der laufenden Diskussionen um wirksame Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen, insbesondere auch der steten Forderung nach Senkung der Medikamentenpreise, sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass langjährige, bewährte Heilmittel wegen einer administrativen Massnahme - einer Listenumteilung - nicht teurer werden dürfen. Was eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist es aber leider nicht - im Gegenteil. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme: "Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Kostensteigerung aufgrund des Preisbildungssystems eine nicht beabsichtigte Folge der Aufhebung der Abgabekategorie C darstellt. Eine Annahme der Motion hätte jedoch entweder zur Folge, dass eine Sonderregelung im Preissystem für die betroffenen 19 Arzneimittel eingeführt werden müsste. Dies wäre systemfremd und langfristig problematisch, da es das System für alle Akteure verkomplizieren würde."

Diese bundesrätliche Stellungnahme ist symptomatisch für unser Gesundheitswesen. Es wird immer begründet, wieso etwas nicht gehe. Die Tatsache, dass bewährte Heilmittel teurer werden, weil es sonst zu kompliziert würde, ist enttäuschend und entspricht dem Argumentationsschema der meisten Akteure im Gesundheitswesen. Genau diese Haltung - "es geht nicht" - führt dazu, dass sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen verhindert werden und wir kaum einen Schritt weiterkommen. Erforderlich wäre einfach der Wille, Heilmittel, welche seit vielen Jahren problemlos der Selbstmedikation zugänglich waren, dort zu belassen, wo sie sind, nämlich in Apotheken und Drogerien mit entsprechender Beratung.

Von 628 Präparaten der Liste C werden 536 Produkte in die Liste D umgeteilt, und 92 werden in die Liste B hochgestuft; gemäss bundesrätlicher Stellungnahme werden 19 davon verteuert. Dabei geht es um langjährige, bewährte Produkte, zum Beispiel Bexin-Tropfen: Heute beträgt der Publikumspreis 6 Franken. Der neue Publikumspreis soll Fr. 7.85, also 31 Prozent mehr, betragen. Das Produkt ist seit 1976 auf dem Markt, ohne dass es bisher eine Intervention aufgrund von Nebenwirkungen gegeben hätte. Ein zweites betroffenes [PAGE 889] Produkt ist Calmerphan-Hustensirup. Der Publikumspreis beträgt heute Fr. 9.65. Dieser Hustensirup, der seit 1978 auf dem Markt ist, soll künftig Fr. 14.20, also 47 Prozent mehr, kosten. Schon heute braucht es vor der Abgabe dieser Produkte eine Fachberatung. Bereits erhöht ist der Preis des Hustenmittels Escotussin. Der Preis betrug bisher Fr. 5.75. Der neue Publikumspreis liegt nun bei Fr. 7.70, also 34 Prozent höher. Es ist nicht plausibel, dass langjährige, bewährte Produkte plötzlich als gesundheitsgefährdend qualifiziert und verteuert werden. Natürlich hat jedes Heilmittel Risiken, insbesondere, wenn es falsch und übermässig eingenommen wird. Nur: Eine gewisse Verantwortung für ihr Verhalten müssen die Konsumentinnen und Konsumenten schon auch selber übernehmen.

Ihre SGK hat sich mehrmals mit dem Thema der Umteilung von Medikamenten befasst und in der Folge mit dieser einstimmig angenommenen Motion verlangt, dass aus der Umteilung keine zusätzlichen Kosten für unser Gesundheitswesen resultieren dürfen. Ungeachtet dieser klaren Meinungsäusserung der SGK als zuständiger Fachkommission wurde die Umteilung vorangetrieben. Dieses Vorgehen zeugt von Ignoranz und einer Missachtung des Parlamentes, zumal kein dringender Handlungsbedarf besteht. Es geht um eine Umteilung von Produkten, welche teilweise seit dreissig oder gar vierzig Jahren über den Selbstmedikationskanal problemlos verfügbar sind. Im heutigen gesundheitspolitischen Umfeld Preiserhöhungen zu verfügen, notabene für Medikamente, welche seit Jahren oder gar Jahrzehnten problemlos über den Selbstmedikationskanal zugänglich sind, ist nicht vertretbar.

Die SGK will keine Preiserhöhungen infolge der Umteilung. Im Namen der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen und dem Bundesrat den klaren Auftrag zu geben, die Umteilung so zu gestalten, dass keine zusätzlichen Kosten für das Gesundheitswesen entstehen.