Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-09-16
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-16
Wortprotokoll
Das neue Scheidungsrecht gilt noch keine drei Jahre. Es wurde aber in dieser Zeit deutlich, dass die Frist von vier Jahren Trennung für den Fall, dass keine einvernehmliche Scheidung zwischen den Ehegatten zustande kommt, verschiedene Mängel aufweist.
Aus der Sicht der Justiz ist eine Zunahme der Verfahren festzustellen. Die Nebenfolgen der Trennung werden in der Regel im Rahmen eines Eheschutzverfahrens für die Dauer der Trennung geregelt. Weil sich aber in vier Jahren Veränderungen ergeben, kommt es nun häufig zu Abänderungsverfahren, welche die Gerichte und auch die Kantonskassen entsprechend belasten.
Zusätzlich findet oft noch ein Verfahren auf Gütertrennung statt, weil während vier Jahren auch Vermögensverschiebungen stattfinden können, die der eine Ehegatte nicht mehr schicksalshaft mit dem anderen teilen will.
Aus der Sicht der Betroffenen ist zu sagen, dass neben den erwähnten mehreren Verfahren - die zumeist ja auch nicht gerade harmonisch verlaufen - für viele auch die Dauer von vier Jahren belastend ist, wenn sich ein Ehegatte der Scheidung widersetzt. Der Ablösungsprozess zieht sich in die Länge und kann sehr mühselig sein.
Auf der anderen Seite stellt man fest, dass ein Hinausschieben der Scheidung vor allem aus finanziellen Überlegungen erfolgt und nicht, weil man noch Hoffnungen auf eine Wiedervereinigung hat. In krassen Fällen wird auch versucht, so melden Richterkreise, sich eine frühe Scheidung zu erkaufen.
Zugunsten einer längeren oder individuellen Frist, wie das die Motion verlangt, spricht meines Erachtens nur eine lange Ehedauer. Hier kann es stossend sein, wenn man sein Leben innert zwei Jahren neu organisieren muss. Das Hinauszögern verändert aber das Grundproblem nicht. Vielmehr muss der Situation in diesen Fällen über eine anständige Unterhaltsregelung Rechnung getragen werden.
Ich meine daher, und mit mir die CVP-Fraktion, dass die Reduktion auf zwei Jahre in die richtige Richtung zielt. In dieser Zeit wird den Ehegatten klar, ob sie nach einer Trennung wieder zusammenfinden oder eben nicht. Nach der Auflösung des Haushaltes hat sich eine Distanz ergeben, sodass die Chancen für eine Konventionalscheidung gut sind.
In zwei Jahren haben sich die meisten Frauen als Alleinerziehende auch organisiert. Sie kennen die Kosten und ihre Arbeitsmarktchancen; auch aus diesem Blickwinkel liegen die Fakten auf dem Tisch. Für Kinder ist der Auszug des einen Elternteils einschneidend, nicht die Dauer der Trennung, bis eine Scheidung vorgenommen werden kann.
Nach zwei Jahren sollte sich zudem auch das Besuchsrecht der Eltern eingependelt haben. Schaffen die Eltern dies in dieser Zeit nicht, so wird sich das in den meisten Fällen auch bei einer Verlängerung der Dauer auf vier Jahre nicht mehr ändern. Es fehlt an der nötigen Kommunikation und Zusammenarbeit der Eltern, die wohl nur unter Mitwirkung von Drittpersonen, aber nicht durch die verlängerte Zeit verbessert werden kann.
Ich bitte Sie daher, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.