Thurnherr Walter · 2019-06-06
Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen, dieses Postulat abzulehnen, einfach weil es keinen Mehrwert gibt. Es gibt keinen Mehrwert, diese Frage wurde schon x-mal geprüft. Es sind immer dieselben Argumente, die auf den Tisch kommen. Das System ist wirklich sehr einfach, und es ist sehr klar. Es ist so, dass wir das in der Bundeskanzlei machen. Wir verwalten die ganze Administration dieses Verkehrs. Das machen wir so am Rand.
Es ist wirklich ein ganz einfaches System: Ein Bundesrat erhält die Hälfte des Salärs, und dann, wenn er aufgrund seiner zusätzlichen Verdienste noch mehr erhält, als er mit dem ganzen Salär bekommen würde, reduziert sich das Ruhegehalt entsprechend. Das ist einfach durchzusetzen. Es ist einfach und klar, es ist transparent, und wir würden das gerne fortsetzen.
Es wird immer wieder gesagt, das sei nicht mehr zeitgemäss. Man dürfe das jetzt nicht verschlafen, hat es geheissen. Es sei nicht gleich wie bei anderen. Aber die Arbeit ist auch nicht gleich. Die Wahl in den Bundesrat ist nicht gleich, die Belastung ist nicht gleich, und das Leben nach der Bundesratszeit ist auch nicht gleich. Es ist nämlich nicht so, dass man als Bundesrat dann einfach sofort irgendeine Stelle antreten könnte, selbst wenn man in einer Pensionskasse wäre. Es gibt immer wieder Fragen und Fragezeichen bezüglich Interessenkollisionen und Karenzfristen. Sie kennen diese Debatte. Man würde dem nur unnötig Vorschub leisten.
Darüber hinaus - davon ist der Bundesrat überzeugt - würde man doch jeweils ein bisschen das Risiko schaffen, dass man seine persönliche Amtszeit vielleicht auch an seinem Pensionskassenvermögen ausrichten und dann schauen würde, wie viel man noch zusätzlich erwirtschaften könnte, wenn man in der Bundeskasse bleibt. Für den Bundesrat ist es übrigens auch nie ein Problem gewesen, seine bisherigen Pensionskassenleistungen in einem Freizügigkeitskonto zu belassen, auch wenn das nicht bei der Publica ist.
Die Frage ist in den SPK x-mal diskutiert worden. Der Bundesrat sähe keinen Mehrwert darin, das System zu ändern, auch wenn es jetzt einer Auslegeordnung bedürfte. Diese Argumente sind bekannt. Ein Systemwechsel hat keinen Mehrwert, den er unterstützen könnte.
Deshalb beantragt der Bundesrat Ihnen, dieses Postulat abzulehnen.