Gutjahr Diana · Nationalrat · 2019-06-06
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-06
Wortprotokoll
Als ehemalige Spitzensportlerin ist mir der Sportbereich sehr wichtig, und ich unterstütze ihn bestmöglich, indem ich heute unter anderem in meinem Betrieb Arbeits- und Ausbildungsplätze für Sportlerinnen und Sportler bereithalte. Gerade diesen Monat hat ein Hockeyaner bei uns eine Teilzeitanstellung begonnen. Damit kann ich einen direkten und nicht nur einen finanziellen Beitrag leisten.
Die Minderheit der Kommission war deshalb auch der Meinung, dass nicht alles, was mit Sport in Verbindung gebracht wird, einfach durchgewinkt werden darf. Nein, jede Finanzierungsanpassung muss hinterfragt und durchleuchtet werden. Wir unterstützen zwar prinzipiell die Nasak-Programme, sind aber insbesondere der Ansicht, dass es nicht Aufgabe des Bundes ist, sich an den Betriebskosten dieser Anlagen zu beteiligen. Und dies aus den folgenden sechs Gründen:
1.[NB]Mit dem Nasak verfügt der Bund über ein bewährtes Förderinstrument für die Erstellung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Über 143 Millionen Franken hat der Bund [PAGE 925] in den letzten zwanzig Jahren in die Realisierung dieser 105 Projekte investiert. Damit wurde ein Investitionsvolumen von rund 1,7 Milliarden Franken mitfinanziert.
2.[NB]Bei diesen Bundesbeiträgen handelt es sich um eine Art Anschubfinanzierung. Ein möglicher Verpflichtungskredit könnte auch die Kantone und Gemeinden in die Pflicht nehmen. Der Paradigmenwechsel könnte somit auch diese unter finanziellen Druck und unter Zugzwang setzen.
3.[NB]Um an diese Gelder zu kommen, war ein Businessplan eine Voraussetzung. Bis dato konnten alle Nasak-Gesuche einen plausiblen Plan vorlegen. Somit haben die Trägerschaften mit dem Plan aufgezeigt, dass ein langfristiger Betrieb ihrer Anlage finanziert ist.
4.[NB]Die Trägerschaften hatten sich zusätzlich zum Businessplan in den Beitragsverträgen mit der Eidgenossenschaft verpflichtet, dass der Betrieb und die Finanzierung während der Vertragsdauer - je nach Anlagetyp und Beitragshöhe sind dies zwischen zehn und zwanzig Jahre - gewährleistet ist.
5.[NB]Die Folge einer Anpassung wäre, dass absolut falsche Anreize geschaffen werden und alle - damit meine ich auch die zukünftigen Trägerschaften - Anträge einreichen könnten. Es ist offensichtlich, dass es bestimmt mehr finanzielle, aber auch personelle Ressourcen beim Bund brauchen würde als die vom Motionär angegebenen 5 bis 10 Prozent der geleisteten Nasak-Finanzhilfen pro Jahr, was ungefähr 20 Millionen Franken ausmachen würde.
6.[NB]Die hohen Kosten in der Schweiz für Unterkunft, Verpflegung und Anlagennutzungen belasten den Haushalt der Verbände; das ist allseits bekannt. Der Bundesrat hat bereits im Aktionsplan Sportförderung des Bundes darauf hingewiesen, dass die Sportverbände stärker unterstützt werden müssen. In der Folge hat das Parlament entschieden, ab 2018 für den leistungsorientierten Nachwuchssport 15 Millionen Franken zusätzlich ins Budget aufzunehmen. Diese Gelder fliessen seit 2018 direkt an die Sportverbände und geben ihnen damit einen grösseren finanziellen Handlungsspielraum, damit sie unter anderem auch mehr an die Benutzungsgebühren dieser Anlagen bezahlen können.
Abschliessend und nach intensiver Betrachtung der vom Motionär geforderten Änderungen - und dies auch in Abwägung mit dem Sportgedanken - lehnen wir die Motion aus diesen sechs prägnanten Gründen ab.