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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-06-06

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-06

Wortprotokoll

Die Finanzkommission - und vorgängig die Subkommission 2 - hat die Jahresrechnung des WBF beraten, und ich kann auch hier vorweg sagen, dass Ihre Kommission Ihnen beantragt, die Rechnung zu genehmigen. Es wird auch empfohlen, den Nachtrag des Bundesamtes für Landwirtschaft - das ist der einzige Nachtrag im WBF - zu genehmigen.

Das WBF im Gesamtüberblick: 2018 wurden finanzierungswirksame Ausgaben von 12,55 Milliarden Franken getätigt, im Vorjahr waren es noch 12,36 Milliarden Franken. Davon entfallen 11,46 Milliarden Franken oder 91,35 Prozent auf Beiträge an Dritte. Das WBF ist ja ein typisches Durchlaufdepartement. 7,12 Milliarden entfallen dabei auf Bildung und Forschung, 3,29 Milliarden auf Landwirtschaft und Ernährung, 1,05 Milliarden Franken auf die weiteren Aufgabengebiete des WBF. Im Vorjahresvergleich ist vor allem die Aktienkapitalerhöhung bei der Sifem aus der Rechnung herauszurechnen. Ansonsten würde der Vergleich falsche Schlüsse nach sich ziehen.

In der Staatsrechnung 2018 weist das WBF im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 71,9 Vollzeitstellen aus. Das hat vor allem mit dem Wechsel der KTI in die dezentrale Bundesverwaltung unter dem Namen Innosuisse zu tun. Zudem kam es auch bei Agroscope zu einem Abbau von 15 Vollzeitstellen. Der restliche Stellenrückgang ist auf eine generell zurückhaltende Stellenbewirtschaftung, die Aufhebung einzelner Aufgaben im Rahmen von Reorganisationen sowie per Stichtag vakante Stellen zurückzuführen.

Ein Schwerpunkt im Departement ist weiterhin die Digitalisierung. Man hat verschiedene Initiativen im Bereich der Berufsbildung lanciert. In der Wirtschaftspolitik versucht man weiterhin, mit verschiedenen Massnahmen das hohe Preisniveau anzugehen und dies nicht als zu grossen Marktnachteil zu belassen. Weiter hat sich das WBF schwerpunktmässig den Freihandelsabkommen gewidmet und versucht, diese auszuweiten und zu modernisieren.

Zum Generalsekretariat des WBF: Hier ist ein grosser Transferaufwand zu verzeichnen, der insbesondere den ETH-Bereich betrifft. Die Zahlen von Voranschlag und Rechnung unterscheiden sich praktisch nicht. Zu den Projekten und Vorhaben zählte die Einführung des elektronischen Personaldossiers, die bei allen Personaleinheiten abgeschlossen werden konnte. Die WTO-Beschaffung für die Übersetzungssoftware WBF erweist sich als sehr komplex und aufwendig in der Koordination mit den anderen Departementen respektive der Bundeskanzlei. Aus diesem Grund kam es zu [PAGE 344] Verzögerungen. Die Kapazitäten der Preisüberwachung waren im Jahr 2018 gefordert; dies einerseits aufgrund der hohen Zahl an sogenannt obligatorischen Meldungen, andererseits scheitern vermehrt Gespräche um einvernehmliche Regelungen, was die Eröffnung formeller Verfahren nötig macht, welche einen deutlich höheren Aufwand verursachen. Es wird beantragt, neue Reserven von 500[NB]000 Franken für New Gever und die Übersetzungssoftware zu bilden. Wir haben ja immer auch die Reserven angesehen.

Zum Staatssekretariat für Wirtschaft, dem Seco: Der Beitrag des Bundes an die Arbeitslosenversicherung und die Entwicklungszusammenarbeit stellen die grössten Positionen im Transferaufwand dar. Der Aufwand des Seco beträgt 1,088 Milliarden Franken. Im Vorjahr waren es 1,216 Milliarden Franken. Die Leistungen des Bundes an die ALV betrugen 490 Millionen, im Vorjahr 494,5 Millionen Franken. Der Aufwand hat sich insgesamt - und hier muss man das Darlehen an die Sifem herausrechnen - um 45 Millionen Franken verringert. Dies geht hauptsächlich darauf zurück, dass der Kredit für den Beitrag an die Erweiterung der EU nicht voll ausgeschöpft worden ist. Es resultiert ein Minderaufwand von 30 Millionen Franken. Die Auszahlungen an die letzten zehn EU-Staaten sind nun abgeschlossen. Der Abschluss bezüglich Kroatien ist im Jahr 2024 vorgesehen. Ein Kostenrückgang von rund 5 Millionen Franken ist für das Personal und den Beratungsaufwand zu verzeichnen. Man hat Vakanzen vorerst nicht besetzt und den Beratungsaufwand reduziert. Die Erträge konnten um rund 8 Millionen Franken erhöht werden; dies vor allem aufgrund der Einnahmen aus Darlehenszinsen bei der Sifem und anderen Darlehenszinsen. Ein Thema bei der Prüfung war der Beitrag an das WEF. Hierzu waren in den letzten Jahren jeweils Nachtragskredite zu bewilligen gewesen. Aber die Kosten scheinen sich nun langsam einzupendeln. Es liegt ein Antrag auf Bildung neuer Reserven im Umfang von 500[NB]000 Franken vor, was wir als unproblematisch qualifizierten.

Ich komme zum Bundesamt für Landwirtschaft. Hier ist auch eine stabile Finanzsituation zu verzeichnen. Die Direktzahlungen als grösste Position betragen 2,805 Milliarden Franken, das entspricht praktisch dem Vorjahresbetrag. Der Voranschlagskredit musste nicht ganz ausgeschöpft werden. Es sind keine weiteren Bemerkungen zum Bundesamt für Landwirtschaft anzufügen.

Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Gegenüber dem Aufwand im Vorjahr von rund 108 Millionen Franken belief sich der Aufwand 2018 auf 7,8 Millionen Franken. Die Folgen aus der Krise bei der Hochseeschifffahrt waren vorrangiges Thema und spiegeln sich auch in diesem Aufwandvergleich. Der Ertrag aus dem Verkauf von Schiffen belief sich im Jahr 2017 auf 11 Millionen Franken. Im Rechnungsjahr konnte in dieser Position kein Ertrag verbucht werden. Die Risiken, die mit der Hochseeschifffahrt bzw. der Bürgschaft verbunden sind, wurden von uns natürlich speziell angesehen. Die noch bestehenden Bürgschaften werden vom Bundesrat eng begleitet. Man ist hier auch in engem Austausch mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und versucht, den Schaden weiterhin zu minimieren. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung umfasst auch rund 250 Personen aus der Wirtschaft, die über eine Public Private Partnership mitarbeiten. Diese Personen werden mit rund 100[NB]000 Franken entschädigt. Die Pflichtlagerhaltung erzeugt Kosten von rund 100 Millionen Franken, wobei diese Kosten durch Abgaben finanziert werden, womit diesem Lager der Charakter einer Grossrisikoversicherung zukommt. Hauptthema bei diesem Bundesamt ist weiterhin die Resilienz, insbesondere im Bereich der IKT, die geprüft wird und verbessert wird, sofern möglich.

Ich komme zu Agroscope: Der Aufwand von 190 Millionen Franken ist mit jenem des Vorjahres vergleichbar. Dies trifft auch auf den Ertrag zu, der sich auf rund 23 Millionen Franken beläuft. Die Erträge stammen zu 62 Prozent aus Drittmitteln für Forschungsprojekte. Im Vorjahr belief sich dieser Wert auf 70 Prozent; also hat man anteilmässig mehr Drittmittel generiert im Vorjahr. Die Verantwortlichen sind sich bewusst, dass dieser Wert erhöht werden kann und auch soll. Die Reorganisation von Agroscope und die Standortfrage waren wichtige Themen, wie die entsprechenden parlamentarischen Vorstösse zeigen. Agroscope hat den Auftrag des Parlamentes angenommen und steht im Gespräch mit den Kantonen. Deren Mitwirkung ist wichtig, weil eine Optimierung bezüglich der Kosten am jeweiligen Standort erreicht werden muss. Die Unruhe und Unsicherheit bei den Mitarbeitenden habe sich gelegt, man befinde sich auf Kurs, wurde uns mitgeteilt. Es liegt ein Antrag auf Bildung von Reserven im Umfang von 2,7 Millionen Franken in verschiedenen Bereichen vor.

Zur Weko: Der Aufwand beläuft sich auf 13,3 Millionen Franken, der Ertrag betrug 4,9 Millionen. Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist insofern heikel, als im Jahr 2017 ausserordentliche Bussen im Umfang von fast 100 Millionen Franken angefallen sind. Wichtige Arbeiten betrafen die Untersuchung von Submissionsabreden im Baubereich im Kanton Graubünden. Die Arbeit der Weko erziele Wirkung gegen aussen. Zudem könne dadurch klar aufgezeigt werden, wie das Kartellgesetz wirke. Wir erhielten die Zusicherung, dass man über genügend Kapazitäten verfüge, um die Aufträge zu erledigen.

Beim Bundesamt für Wohnungswesen belief sich der Aufwand auf 60 Millionen Franken, im Vorjahr waren es noch 82,6 Millionen gewesen. Der Minderaufwand beruht vor allem auf vorjährigen Wertberichtigungen und Darlehen infolge von Neubewertungen. Es konnte ein Mehrertrag von 12,4 Millionen Franken erzielt werden, was auf ausserordentliche Darlehensrückzahlungen zurückgeht. Hier haben wir auch bezüglich der Bürgschaften Fragen gestellt und die Antwort erhalten, dass die Belehnung mit Liegenschaften sehr stabil sei, sodass auch die Sicherheiten gross seien.

Zur Vollzugsstelle für den Zivildienst: Die Abgabe der Einsatzbetriebe pro Diensttag wurde von Fr. 16.25 auf Fr. 19.15 erhöht. Auch die Effizienz hat sich erhöht. Aber es waren rund 120[NB]000 Diensttage weniger zu verzeichnen, was mit der WEA zu erklären ist bzw. der Umstellung der Anzahl Diensttage für Armeeangehörige. Die Einnahmen gingen mit 33 Millionen Franken um 1 Million Franken zurück, womit auch der Kostendeckungsgrad von 90 auf 88 Prozent sank, obschon weiterhin das Ziel besteht, einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent zu erreichen. Der Aufwand beträgt unverändert rund 40 Millionen Franken.

Zum ISC Eco und zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle habe ich keine Bemerkungen.

Ich komme zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), das in der Subkommission vor allem Ständerätin Anita Fetz geprüft hat: Im Bereich der Bildung und Forschung gibt der Bund 7,3 Milliarden Franken aus; 98 Prozent davon sind Transferzahlungen. Der Hauptteil mit 2,9 Milliarden Franken entfällt auf die Grundlagenforschung, 2,1 Milliarden Franken entfallen auf die Hochschulen, 1,3 Milliarden gehen an die angewandte Forschung, und 880 Millionen Franken gehen an die Berufsbildung. Welche Gebiete werden durch die Forschungsförderung des Schweizerischen Nationalfonds unterstützt? Für Projekte der Geistes- und Sozialwissenschaften wurden 134,5 Millionen Franken ausgegeben, für Projekte der Mathematik und Ingenieurwissenschaften 201,1 Millionen und für Projekte in den Bereichen Biologie und Medizin 220,7 Millionen Franken. Der Bund hat also insgesamt 556,5 Millionen Franken für die Forschungsförderung ausgegeben.

Der Bund unterstützt nicht nur die Hochschulen, sondern auch bestimmte Infrastrukturen und Forschungsinstitutionen. Bei Forschungsinfrastrukturen beteiligt sich der Bund mit rund 33 Millionen Franken, bei verschiedenen Forschungsinstitutionen mit 16 Millionen und bei den Technologiekompetenzzentren mit 43,6 Millionen Franken. Weiter gibt es die nationale Förderinitiative "Personalisierte Medizin", bei welcher sich der Bund mit 9 Millionen Franken beteiligt. Ab Anfang 2018 ist die Änderung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung und die dazugehörige Änderung der Berufsbildungsverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Änderung wurde die neue Finanzierung von Kursen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, verankert. Es wurden 5000 Beitragsgesuche gestellt, womit sich zeigt, dass ein entsprechender [PAGE 345] Bedarf besteht. Die Umsetzung hat sich in der Praxis bewährt und keine grösseren Probleme ergeben.

Das Globalbudget BFI weist im Vergleich zur Staatsrechnung 2017 eine kleine Reduktion von rund 0,5 Millionen Franken aus. Dieser Minderaufwand ist vor allem auf tiefere Personalbezüge zurückzuführen, weil vakante Stellen nicht umgehend neu besetzt wurden. Das Ausgabenwachstum im Bereich BFI beträgt 157 Millionen Franken. Dies entspricht genau dem Betrag, den das Parlament für die BFI-Botschaft 2018 vorgeschlagen und beschlossen hat. Es wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Voranschlagskredite ausgeschöpft. Die Kreditreste belaufen sich aber lediglich auf 50 Millionen Franken. Die Höhe der Informatikausgaben beim SBFI hat sich nicht verändert. Der grösste Bedarf in Sachen IKT betreffe die interne digitale Transformation. So viel zum WBF.

Ich äussere mich noch zu einem Nachtrag beim Bundesamt für Landwirtschaft: Dort geht es um die Beihilfe an den Pflanzenbau. Der Nachtrag beträgt 4,2 Millionen Franken. Angesichts der tiefen Zuckerpreise hat der Bundesrat am 30. November 2018 eine vorübergehende Erhöhung zur Unterstützung für die inländische Zuckerproduktion beschlossen. Wir beantragen Ihnen, auch diesen Nachtragskredit zu bewilligen.

Dann haben wir noch die Subventionsprüfungen beim WBF angeschaut - das ist in der Ablaufliste erwähnt. Diese wird im Zyklus von sieben Jahren gemacht. Der Prüfungsinhalt betrug verschiedene Subventionsteile im Umfang von etwa 12 Milliarden Franken. Ein Grossteil dieser Kredite wurde im Rahmen anderer Botschaften überprüft. Insgesamt blieben 34 Subventionskredite in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken, die überprüft wurden. Ich kann sagen und festhalten: Es wurden keine ausserordentlichen Feststellungen gemacht, das Legalitätsprinzip wird eingehalten, und es bleibt das gute Gefühl, dass hier die Subventionen so ausgegeben werden, wie es politisch gewünscht wird. Das Ergebnis der Analyse, was man wo einsparen könnte, ergab eine minimale Summe; man sprach von 1 Million Franken. Die Summe hat sich dann noch weiter verkleinert, weil auf die Kürzung der Subvention für die kantonale französischsprachige Schule in Bern verzichtet wurde. Aus der ganzen Übung hat also keine massgebliche Einsparung resultiert, aber man konnte immerhin feststellen, dass die meisten Subventionen in Ordnung sind und nach dem Legalitätsprinzip abgehandelt werden. Dies noch zur Subventionsüberprüfung im WBF.

[VS]