Engler Stefan · Ständerat · 2019-06-11
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-06-11
Wortprotokoll
Ich warne Sie davor, bei dieser Bestimmung, die künftigen möglichen Auswirkungen zu unterschätzen. Ich bin der Meinung, dass diese Bestimmung über die Anerkennung der Jagdprüfungen das Einfallstor für eine schleichende Vereinheitlichung des Jagdrechts in der Schweiz ist - dagegen wehre ich mich. Auch wenn hier zwischen der Jagdberechtigung, den Zulassungsbedingungen und den Jagdprüfungen noch unterschieden wird, lässt sich dieser Unterschied immer weniger aufrechterhalten, je mehr Vereinheitlichung wir hier bezüglich der Jagdprüfungen vornehmen.
Wenn es einen Bereich gibt, in welchem die kantonalen Eigenheiten eine föderalistische Lösung rechtfertigen, dann ist es jener der Jagd und des kantonalen Jagdregals. Darum lehne ich jede Vereinheitlichung des Jagdrechts ab, so auch die Anerkennung der Jagdprüfungen, verordnet durch den Bund. Unterschiedliche Jagdsysteme mit unterschiedlichen Jagdzeiten und Bejagungskonzepten, eine unterschiedliche Fauna, unterschiedliche jagdliche Brauchtümer und Traditionen, unterschiedliche Topografien - was braucht es denn noch an Unterschiedlichkeit, um zu begründen, dass das Jagdrecht in die Zuständigkeit und in die Hände der Kantone gehört? Das gilt auch für die Jagdberechtigung und für die Zulassungsvoraussetzungen. Deshalb unterstütze ich mit Überzeugung die Minderheit. Die Tragweite dieser Bestimmung - wir werden uns wundern - kann weit über die Anerkennung von Jagdprüfungen hinausgehen, wenn nämlich die Gerichte darüber entscheiden, ob damit nicht auch ein Präjudiz für die Jagdberechtigung geschaffen wurde.
Belassen wir die Jagd und das Jagdrecht bei den Kantonen. Der Bund hat - Kollege Rieder hat es gesagt - gemäss Artikel 79 der Bundesverfassung hier eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz, die sich vor allem auf den Lebensraumschutz und den Artenschutz beschränkt, nicht aber betreffend Jagdberechtigung, Jagdzulassung und Prüfungen, die abzulegen sind.