Jositsch Daniel · Ständerat · 2019-06-11
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-11
Wortprotokoll
Ich teile die Meinung von Kollege Rieder insofern, als das eine zentrale Bestimmung in diesem Gesetz ist. Sie ist deshalb zentral, weil - und ich glaube, dass man das heute in der Diskussion erneut gesehen hat - wir uns vor Augen führen müssen, welches das Gleichgewicht ist, das wir mit diesem Gesetz erreichen müssen. Es braucht ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Schutzansprüchen, denen das Jagdgesetz genügen muss. Das Jagdgesetz soll kein Abschussgesetz, aber auch kein Tierschutzgesetz sein, sondern es soll einen Kompromiss darlegen und zu einem Kompromiss führen.
Ich habe mit grosser Freude zur Kenntnis genommen, dass Herr Engler, der in diesem Rat sonst nicht unbedingt als Wolfsschützer aufgefallen ist, jetzt gesagt hat - wohl im Wissen darum, dass ein Referendum nicht nur droht, sondern praktisch schon beinahe steht -, dass man hier einen Schritt zurückgehen müsse und dass wir beim Wolfsschutz eine austarierte Situation bzw. einen Kompromiss finden müssten. Ich habe mich auch gefreut, dass dem Einzelantrag Engler grossmehrheitlich zugestimmt worden ist.
Wenn wir aber beim Kompromiss bleiben wollen oder einen Kompromiss finden wollen, dann dürfen Sie hier der Mehrheit der Kommission respektive dem Nationalrat nicht zustimmen, sondern müssen bei der ursprünglichen Variante, also beim Entwurf des Bundesrates, bleiben.
Juristisch betrachtet ist das, was Herr Rieder vorschlägt, nichts anderes als ein offenes Scheunentor; damit können Sie machen, was Sie wollen. Insofern spielen die anderen Bestimmungen dann keine Rolle mehr. Wenn Sie sagen, dass der Wolf immer dann zum Abschuss freigegeben werden soll, wenn ein Schaden vorliegt, dann sind Sie - das sage ich jetzt als Jurist - in einem Bereich der Interpretation, in dem Sie alles machen können. Wenn von einem Schaden gesprochen wird, ist der Ermessensspielraum gigantisch. Sie können sagen, dass auch die Begriffe "grosser Schaden" und gewisse "zumutbare Schutzmassnahmen" interpretationsbedürftig seien. Das stimmt, aber sie sind es in einem wesentlich tieferen Bereich, als wenn Sie das einfach offenlassen und sagen, dass ein Schaden genügt.
Sie widersprechen auch Ihrer eigenen Argumentation: In dieser ganzen Wolfsdebatte wird ja immer ausgeführt, wie gross der Schaden sei, den der Wolf anrichte. Wenn also dieser Schaden so gross, so immens, so gigantisch ist, dann können Sie das ja auch hinschreiben. Wenn er eben nicht gross ist, dann brauchen Sie diese Erweiterung nicht.
Insofern möchte ich Sie dringend bitten, bei der ursprünglichen Variante zu bleiben.