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Janiak Claude · Ständerat · 2019-06-11

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

In Städten und Agglomerationen, den Wirtschaftsmotoren der Schweiz, leben drei Viertel der Bevölkerung. Hier findet sich auch die Mehrheit der Arbeitsplätze, und der Grossteil des Verkehrsaufkommens konzentriert sich auf diese Räume. Der Bund unterstützt die Agglomerationen seit 2008 im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. Er übernimmt jeweils 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten solcher Massnahmen zur Verkehrsinfrastruktur. In der ersten und zweiten Generation der Programme flossen in diesem Rahmen 2011 und 2015 insgesamt 3 Milliarden Franken in solche Massnahmen.

Die Voraussetzung für die Übernahme dieser Kosten ist eine koordinierte Entwicklung von Siedlung und Verkehr. Das Ziel ist ein effizientes Funktionieren des Gesamtverkehrssystems: Die Städte und ihre Agglomerationen müssen sich Gedanken zum Gesamtverkehrssystem machen. Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss beantragt der Bundesrat die Verpflichtungskredite für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme.

Bis Ende 2016 - dieser Zeitpunkt ist nicht ganz unwichtig - wurden dem Bundesamt für Raumplanung insgesamt 37 Agglomerationsprogramme der dritten Generation zur Prüfung eingereicht: 3 neue und 34 überarbeitete Programme aus den beiden vorherigen Generationen. Es gehört also dazu, dass Programme, die bereits einmal eingereicht wurden, überarbeitet werden und dann in einem nächsten Schritt Aufnahme finden. Es handelte sich um Verkehrsmassnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 6 Milliarden Franken. Ich erlaube mir, auf eine Aussage zu verweisen, die ich im Zusammenhang mit dem Geschäft 18.066, "Nationalstrassen 2020-2023, Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen", gemacht habe und die auch hier gilt: "Die Projekte und Programme werden nach vorab festgelegten und nachprüfbaren Kriterien festgelegt - das ist ein ganz wichtiger Punkt. Daran hat sich Ihre Kommission gehalten und ist dem Bundesrat vollumfänglich gefolgt."

Es ist wichtig, dass alle Projekte, die eingegeben werden, gleich beurteilt und behandelt werden. Der Bund ist bemüht, die begrenzten Mittel effizient einzusetzen, und priorisiert diejenigen Programme und Massnahmen, die zur Lösung der grössten Verkehrsprobleme beitragen und das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis ausweisen. Für die Wirkungsbeurteilung waren die Kohärenz mit den Vorgängergenerationen der Programme und der Stand der Umsetzung der entsprechenden Massnahmen ausschlaggebend. In der Botschaft findet sich das Ergebnis der Prüfung der einzelnen eingereichten Programme. Für die wirksamsten Massnahmen, die innerhalb von vier Jahren finanz- und baureif sind, beantragt der Bundesrat die Bewilligung der Verpflichtungskredite in der Höhe von 1,34 Milliarden Franken.

Es geht, wie gesagt, um die dritte Generation der Agglomerationsprogramme. 37 Programme wurden eingereicht. Sie umfassen 800 Massnahmen und weisen, ich habe es schon erwähnt, Investitionskosten von insgesamt rund 6 Milliarden Franken zur Mitfinanzierung auf. Der Bundesrat beurteilte die 37 Programme aufgrund von vier Wirksamkeitszielen, die gesetzlich definiert sind: Es braucht eine Verbesserung des Verkehrssystems und eine Siedlungsentwicklung nach innen, und mit den Programmen sollen mehr Verkehrssicherheit und eine geringere Umweltbelastung erzielt werden. Der Bund will sicherstellen, dass die begrenzten Mittel effizient eingesetzt werden.

Zusätzlich hat der Bundesrat bei der Festsetzung des Beitragssatzes die Frage berücksichtigt, ob bei der Umsetzung der Massnahmen ein Rückstand besteht. Im Rahmen der Prüfprozesse wurden die vorgeschlagenen Massnahmen auch mit den nationalen Infrastrukturen abgestimmt. Wenn es an der Baureife mangelte oder die Wirkung als ungenügend erachtet wurde, wurden die betreffenden Massnahmen zurückgestellt, was nicht heisst, dass sie nicht bei einem zukünftigen Programm noch aufgenommen werden können. Es handelt sich sozusagen um eine rollende Planung, und hier, im Gegensatz zum Bereich des öffentlichen Verkehrs, kommt der nächste Schritt relativ bald wieder.

Der Bundesrat beantragt, wie erwähnt, dass sich der Bund mit 1,34 Milliarden Franken beteiligt. Das Programm Martigny/Coude du Rhône erfüllte die Anforderungen nicht. Die Programme von Frauenfeld, Aargau-Ost, Delémont und Luganese wurden zurückgestellt, weil sie keine genügende Wirkung erzielen. Die grössten Massnahmen, die zur Mitfinanzierung vorgeschlagen werden, sind die zweite Etappe der Limmattalbahn, eine weitere Etappe der Metro in Lausanne, die Kantonsstrasse beim A1-Anschluss in Rorschach, der Vollanschluss Aesch sowie ein grosses Bündel an Vorhaben für den Fuss- und Veloverkehr in der Agglomeration St. Gallen-Bodensee.

Die verschiedenen Agglomerationsprogramme sollen rasch umgesetzt werden. In der Vergangenheit zeigte sich, dass für viele Projekte Mittel gesprochen wurden und später bei der Realisierung ein Rückstand entstand. Deshalb wurde bei der Beurteilung der Programme der ersten Generation der Umsetzungsstand berücksichtigt, weil die neuen Programme zum Teil davon abhängen. Der Bundesrat will für die Umsetzung eine Frist einführen, das ist neu. Falls die Agglomerationen mit dem Bau der Vorhaben der dritten Generation innerhalb von sechs Jahren nicht beginnen, fliessen die gesprochenen Mittel an den Bund zurück. Für die Bereiche Fuss- und Veloverkehr, für Strassenaufwertungen und für das Verkehrsmanagement sollen künftig rund 30 Prozent der vorgeschlagenen Bundesbeiträge gesprochen werden. Der grösste Teil der Massnahmen soll pauschal mitfinanziert werden; das gibt den Agglomerationen eine grössere Flexibilität bei der Umsetzung von kleineren Massnahmen.

Der Nationalrat hat der Vorlage mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates hat er den [PAGE 360] Verpflichtungskredit um 145 Millionen Franken erhöht. Zum einen möchte der Nationalrat auf den Umsetzungsabzug verzichten, also auf den Abzug, der angesichts einer ausbleibenden Umsetzung verfügt wird. Zum andern hat er ein weiteres Projekt aufgenommen, nämlich die Umfahrung Oberburg.

Ihre Kommission ist mit dem Verzicht auf den Umsetzungsabzug einverstanden, lehnt aber das vom Nationalrat zusätzlich aufgenommene Projekt Umfahrung Oberburg einstimmig ab. Wir kommen in der Detailberatung auf diese Fragen zurück.

Namens der Kommission ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Wie gesagt, über diese Differenz, die besteht, können wir uns dann im Rahmen der Detailberatung unterhalten.