Vonlanthen Beat · Ständerat · 2019-06-11
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2019-06-11
Wortprotokoll
"Wichtig für uns ist die hohe Dezentralisierung unserer Organisation: Die SRG hat Studios und Produktionsstätten in allen Regionen, weil wir den Schweizer Föderalismus perfekt widerspiegeln. All das ist teuer, aber wichtig für die Legitimität."
Wissen Sie, wer diese Aussage vor etwas mehr als einem Jahr, nämlich am 3. März 2018, also einen Tag vor der Abstimmung zur No-Billag-Initiative, geprägt hat? Sie werden es nicht erraten können, denn der damals frischgebackene SRG-Generaldirektor Gilles Marchand könnte diese Aussage nach dem Zentralisierungsentscheid des SRG-Verwaltungsrates heute so nicht mehr - oder wenigstens nicht mehr ohne schlechtes Gewissen - äussern.
Ich weiss es: Heute besprechen wir einen parlamentarischen Vorstoss, der dem Präsidenten der KVF und auch einem überwiegenden Teil der Mitglieder dieser Kommission gegen den Strich geht. Ihre Position haben sie klar zum Ausdruck gebracht; sie kann etwa wie folgt auf den Punkt gebracht werden: "Circulez, il n'y a rien à voir! Die SRG-Oberen handeln korrekt, wir wollen sie in ihrem strategischen und operativen Wirken nicht einschränken."
Man hat mir denn auch von verschiedener Seite bedeutet, die parlamentarische Initiative zurückzuziehen. Ich mache es, zumindest vorerst, noch nicht, obwohl ich weiss, dass die Initiative wohl kaum eine Mehrheit in diesem Rat finden wird. Ich will, dass wir heute wenigstens über die Thematik diskutieren, weil viele Schweizerinnen und Schweizer - nicht nur Bernerinnen und Berner oder Personen aus der Hauptstadtregion - sowie viele direkt betroffene Journalistinnen und Journalisten sich angesichts des kompromisslosen Entscheids der SRG-Oberen, die Produktion der Radioinformationssendungen in Zürich zu konzentrieren, ohnmächtig fühlen. Ich will daher hier nochmals einen Alarmschrei ausstossen, denn die SRG ist nicht ein privates Medienunternehmen: Die SRG finanziert sich zu einem grossen Teil über Gebühren, und da muss der Service-public-Auftrag der SRG mit grosser Sorgfalt umgesetzt werden.
Ein privates Unternehmen kann seine strategischen Entscheidungen uneingeschränkt treffen, die gebührenfinanzierte SRG klar nicht. Sie hat sich daher gerade im Rahmen der Abstimmungskampagne zur No-Billag-Initiative zu einer dezentralen Struktur verpflichtet. An dieser Stelle zitiere ich Jean-Michel Cina, der in einem Interview vom 4. Oktober 2017 bekannte: "Medienvielfalt ist eben auch so zu verstehen, dass in den Regionen noch jemand vorhanden ist, der eine unabhängige und ausgewogene Berichterstattung leistet, die dem Publikum und der Zivilgesellschaft verpflichtet ist." Diese klaren Bekenntnisse gelten heute nicht mehr. Ich sage Ihnen mit einer gewissen Traurigkeit, dass ich diese sture und kompromisslose Haltung der SRG nicht verstehe.
Nationalrat Kurt Fluri hat es pointiert ausgedrückt: Dieser Zentralisierungsentscheid sei ein Schlag ins Gesicht aller SRG-Unterstützer. Der Zentralisierungsentscheid ist vor allem auch kurzsichtig, weil die SRG selber, angesichts der grossen Herausforderungen der nächsten Jahre in der Medienwelt, wo kein Stein mehr auf dem anderen bleiben wird, mehr denn je auf die Unterstützung und das Verständnis der Politik angewiesen sein wird.
Die parlamentarische Initiative ist daher ein erneuter, verzweifelter Versuch, die SRG zum Gespräch, zum Dialog mit der Politik zu motivieren. Eine Annahme würde es erlauben, die Thematik zu vertiefen und eine geeignete Kompromisslösung zu finden, ohne dass das Vorhaben der nachteiligen Zentralisierung in Zürich und der verheerenden Marginalisierung der Hauptstadtregion umgesetzt wird.
Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es heute nicht nur um einen Standortentscheid von Redaktionen oder gar um Regionalpolitik geht. Es geht um die folgende, viel grundsätzlichere Frage: Wollen wir, dass im medialen Service public die gleiche problematische Entwicklung von Vielfalt zu Konzentration einsetzt wie in den privaten Medien? Oder wollen wir unsere politische Verantwortung wahrnehmen und sicherstellen, dass die Schweiz auch in Zukunft über einen regional verankerten, der Vielfalt unseres Landes entsprechenden medialen Service public verfügt?
Dies ist der Kern des Vorstosses, den wir heute beraten. Aus den folgenden drei Gründen bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben:
1.[NB]Redaktionelle Konzentration geht auf Kosten der Vielfalt. Im Oktober des letzten Jahres veröffentlichte die Universität Zürich ihr Jahrbuch "Qualität der Medien 2018". Die Autoren kommen zum Schluss, dass sich im letzten Jahr der digitale Strukturwandel im Medienbereich akzentuiert hat. Die Hauptmerkmale der laufenden Entwicklung sind die immer grössere Medienkonzentration, die Entstehung von Zentralredaktionen und die Abnahme der Anzahl Beschäftigter im Medienbereich. Das Jahrbuch analysiert detailliert das [PAGE 368] von vielen privaten Medien bereits umgesetzte und von der SRG mit dem beschlossenen Umzug angestrebte Konzept der Zentralredaktion. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass Zentralredaktionen erstens die publizistische Vielfalt in der Schweiz deutlich reduzieren, zweitens die Themen- und Perspektivenvielfalt einschränken, drittens den publizistischen Wettbewerb als unverzichtbare Voraussetzung für Qualität stark beeinträchtigen und viertens den regionalen Blick schwächen. Die Autoren des Jahrbuchs verweisen auf die demokratiepolitische Relevanz dieser Entwicklung und halten fest, dass Zentralredaktionen zu einer zunehmend gleichförmigen Berichterstattung führen.
Ich denke, dass wir alle die Auffassung teilen, dass diese Tendenz angesichts der staatspolitischen Bedeutung der Medienvielfalt in einem direktdemokratischen Land äusserst problematisch ist. Vor diesem Hintergrund ist absolut unverständlich, dass die SRG als gebührenfinanziertes öffentliches Unternehmen auf das gleiche problematische Modell einer Zentralredaktion setzt.
Mit der von der parlamentarischen Initiative geforderten gesetzlichen Verankerung einer dezentralen Organisation im redaktionellen Bereich stellen wir sicher, dass die bei privaten Medien bereits vorherrschende Fehlentwicklung zulasten der Medienvielfalt nicht auch die SRG erfasst.
2.[NB]Die Frage des Standorts kann nicht vom publizistischen Inhalt getrennt werden. In den Diskussionen über den Zentralisierungsentscheid betont die SRG-Spitze immer wieder, dass es ihr darum gehe, ihre Sparbemühungen auf die Infrastruktur und nicht auf das journalistische Angebot zu konzentrieren. Dies ist auch die mehrheitliche Analyse der KVF, wie sie der Präsident soeben kundgetan hat. Angesichts der gegenwärtigen Entwicklungen in der Medienlandschaft komme ich nicht darum herum, diese Sichtweise zu hinterfragen. Die Frage des Standorts, das heisst der Infrastrukturen, um den Begriff der SRG-Spitze zu gebrauchen, kann nicht vom publizistischen Inhalt getrennt werden. Die Analysen im bereits erwähnten Jahrbuch "Qualität der Medien 2018" zeigen eindeutig auf, dass eine geografische und organisatorische Konzentration von Redaktionen unweigerlich auch eine Angleichung der Inhalte nach sich zieht. Im Gegensatz dazu sorgen räumlich und örtlich getrennte unabhängige Redaktionen für publizistische Vielfalt. Dies gilt auch für die SRG.
In Bezug auf den konkreten Fall des Umzugs des Radiostudios von Bern nach Zürich scheint mir offensichtlich, dass Medienschaffende, die ihren Lebensmittelpunkt in der Region Zürich haben, redaktionelle Themen mit einem anderen Fokus angehen als ihre Kollegen in Bern und in der Westschweiz.
Es ist deswegen reine Augenwischerei, den Konzentrationsprozess als Sparmassnahme im Infrastrukturbereich darzustellen und so zu tun, als hätte die Massnahme keine Auswirkungen auf die publizistischen Inhalte. Eine solche Darstellung hält keiner seriösen Analyse stand und zeugt von einem absoluten Unverständnis bezüglich des aktuellen Wandels in der Medienlandschaft. Angesichts des digitalen Wandels und des Konzentrationsprozesses im Bereich der privaten Medien ist die föderalistische Schweiz mehr denn je auf eine SRG angewiesen, die auch und vor allem im redaktionellen Bereich dezentral organisiert ist.
3.[NB]Das Parlament steht in der Verantwortung. Die parlamentarische Initiative stellt nicht einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der SRG dar. Das Radio- und Fernsehgesetz sowie die SRG-Konzession enthalten bereits heute Bestimmungen, die sich direkt auf die Produktionsstandorte beziehen und damit die Erwartungen von Bundesrat und Parlament in diesem Bereich konkretisieren. Artikel 27 RTVG verankert den föderalen Gedanken in Bezug auf die Programmproduktion, indem festgelegt wird, dass Programme in der Sprachregion produziert werden müssen, für die sie bestimmt sind. Artikel 3 der geltenden Konzession verpflichtet die SRG, in ihrem publizistischen Angebot die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone zu berücksichtigen.
Die von der parlamentarischen Initiative geforderte gesetzliche Präzisierung der Produktionsstandorte entspricht voll und ganz diesem regulatorischen Ansatz und erweist sich angesichts des von der SRG angestrebten Konzentrationsprozesses als unerlässlich. Zudem weise ich darauf hin, dass sich der Gesetzgeber in anderen Bereichen wiederholt zu Standortfragen geäussert hat, namentlich zum Poststellennetz oder auch zur Struktur von Agroscope.
Im vorliegenden Fall steht das Parlament in der Verantwortung, die gesetzlichen Grundlagen in einer Weise zu konkretisieren, die sicherstellt, dass die SRG auch in Zukunft ihrem Auftrag entsprechend den Föderalismus und die Medienvielfalt stärkt und dazu im redaktionellen Bereich eine dezentrale Struktur aufrechterhält.
Zusammenfassend: Beim Zentralisierungsentscheid der SRG geht es um weit mehr als nur um eine Standortfrage. Die Schaffung einer Zentralredaktion in Zürich ist eine ganz wesentliche medienpolitische Weichenstellung. Die SRG nimmt mit dieser Entscheidung eine Verarmung des publizistischen Angebots in Kauf, ungeachtet ihrer besonderen Verantwortung als Service-public-Unternehmen und der während der No-Billag-Kampagne gemachten Versprechen. Angesichts dieser Situation ist die parlamentarische Initiative ein dringend notwendiges politisches Signal an das SRG-Management, der betriebswirtschaftlichen Logik nicht den Vorrang vor der staatspolitischen Verantwortung zu geben. Die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen kann in der zweiten Phase immer noch angepasst werden, falls die vorliegende Formulierung als zu stringent beurteilt wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie inständig, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.