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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2019-06-11

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Der Kanton Neuenburg hat am 25. April 2017 die Standesinitiative "für ein Bundesgesetz über zuckerhaltige Produkte und für einen beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt" eingereicht. Die Bundesversammlung wird darin aufgefordert zu prüfen, ob es zweckmässig ist, ein Spezialgesetz zu zuckerhaltigen Produkten zu erlassen, und allfällige Gesetzesanpassungen vorzunehmen, um die Diabetes- und Fettleibigkeitsepidemie wirksamer zu bekämpfen und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aufzustocken. Mit dem neuen Gesetz soll bei der Herstellung von Lebensmitteln auf zugesetzten Zucker eine Steuer eingeführt werden. Sämtliche Einnahmen aus dieser Steuer sollen zur Prävention der durch Zucker- und Süssstoffkonsum bedingten Erkrankungen verwendet werden. Schliesslich soll die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Werbebeschränkungen für Nahrungsmittel mit hohem Energiegehalt vorsehen. Das will die Standesinitiative.

Ihre Kommission hat das Geschäft an der Sitzung vom 14./15. Februar dieses Jahres vorberaten. Sie hat mit 16 zu 7 Stimmen beschlossen, der Standesinitiative sei keine Folge zu geben. In der Kommission legte der Vizedirektor des zuständigen Bundesamtes, des BLV, dar, dass wir in der Schweiz gemessen an den WHO-Standards auch eine zu hohe Zuckeraufnahme haben. Verschiedene Länder haben mit unterschiedlichem Erfolg eine Zuckersteuer eingeführt. Zuletzt haben es Grossbritannien und Irland getan, worauf in den Getränken weniger Zucker, dafür aber mehr künstlicher Süssstoff eingesetzt wurde.

Der Bundesrat verfolgt in der Schweiz die Strategie der Freiwilligkeit. Vierzehn Schweizer Unternehmen, darunter die wichtigsten Grossverteiler, haben sich in der Erklärung von Mailand bereiterklärt, ihre Rezepturen zu überarbeiten und in der Zusammensetzung zu verbessern. So konnten bei Joghurts und Zerealien gute erste Erfolge erzielt werden.

Für die Kommissionsmehrheit sprechen folgende wichtigste Argumente gegen die Standesinitiative: Der Bundesrat ist mit der Strategie der Freiwilligkeit auf dem guten, richtigen Weg. Die Wirkung einer Zuckersteuer ist nach wie vor umstritten. Um die Zuckersteuer zu umgehen, werden in den betreffenden Ländern künstliche Süssstoffe verwendet. Es ist eine Illusion zu glauben, dass Geschmacksgewohnheiten bei Konsumentinnen und Konsumenten mit einer Steuer wirksam beeinflusst werden können. Erfolgversprechender als eine Steuer sind Eigenverantwortung, eine gute Schulung, eine verstärkte Gesundheitskompetenz sowie eine gute Prävention. Und schliesslich: Die Verlagerung von zuckerreichen zu zuckerfreien und -reduzierten Lebensmitteln ist in der Schweiz längst im Gange, insbesondere bei Getränken, wo der Zuckergehalt zwischen 2005 und 2015 um 13 Prozent zurückgegangen ist und bis 2020 um weitere 7 Prozent sinken soll.

Demgegenüber ist die Kommissionsminderheit der Auffassung, dass folgende Argumente für die Standesinitiative sprechen: Die Initiative sei sinnvoll, weil 50 Prozent der Steuereinnahmen für Forschung, Entwicklung und Marketing von zuckerfreien Produkten eingesetzt werden sollen. Bei Ländern, welche eine Zuckersteuer haben, gehe der Zuckergehalt in Getränken zurück. In der Erklärung von Mailand seien nur Joghurts und Zerealien integriert.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, die Standesinitiative abzulehnen, dies analog zum grossmehrheitlichen Beschluss des Ständerates. Ich ersuche Sie namens der Kommission, ihrem Antrag zu folgen.