Lexipedia

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2019-06-11

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative will, dass die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten von zwölf auf sechzehn Jahre erhöht wird.

Die Verletzung, welche ein Kind bei einem sexuellen Übergriff erfährt, stoppt nicht bei einer künstlichen Altersgrenze von zwölf Jahren. Erfahrungsgemäss benötigen missbrauchte Kinder oft viele Jahre, bis sie psychisch in der Lage sind, Anzeige gegen die Täter zu erstatten. Die heutige Einschränkung auf zwölf Jahre verkennt, dass viele Opfer von sexuellen Straftaten im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren sind. Dies zeigen auch die Untersuchungen der Straftaten von Jürg Jegge und Roman Polanski. Jürg Jegge selber hat die Missbräuche an bis zu zehn Jungen über zwölf Jahre bestätigt. Diese sind nach geltendem Recht leider verjährt, und man kann die oder den Täter nicht mehr zur Rechenschaft ziehen. Das ist einerseits Täterschutz und andererseits schlicht und einfach falsch. Den Opfern spricht man das erlebte Leid ab und verharmlost infolgedessen die Übergriffe gegen sie. Auch ist das Schutzalter in der Schweiz bei sechzehn Jahren angesetzt. Es würde Sinn machen, die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten eben bei sechzehn Jahren anzusetzen, da das das gleiche Alter ist wie das Schutzalter.

Ich bitte Sie, die parlamentarische Initiative zu unterstützen.

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2019-06-11 | Lexipedia | Lexipedia