Reimann Lukas · Nationalrat · 2019-06-11
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Frehner "Massnahmen gegen trölerisches Prozessieren im Asylverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht" möchte einen Missstand beheben, der grösser ist, als es auf den ersten Blick scheint. Auf der einen Seite gibt es immer mehr Menschen - der Mittelstand, Gewerbler -, die sich das Prozessieren gar nicht mehr leisten können, dies auch aufgrund der erhöhten Prozesskosten, insbesondere in der ZPO. Auf der anderen Seite gibt es Leute, die ständig prozessieren, dies auf Kosten der Steuerzahler. Sie finanzieren sich und ihre Kanzlei durch Verzögerungen der Verfahren. Besonders augenfällig ist dies bei den Asylverfahren. Aber auch in weiteren Verwaltungsverfahren kommt dies häufiger vor, als man denkt.
Wenn jemand für die Störung des Geschäftsganges des Bundesverwaltungsgerichtes verantwortlich ist oder sich der böswilligen oder mutwilligen Prozessführung schuldig macht, dann hat er mit derart tiefen Bussen - maximal 500 Franken - zu rechnen, dass ihn das wohl nicht weiter stören wird. Zum Vergleich dazu muss ein Gewerbler, der eine Klage einreichen will, einen Kostenvorschuss von mehreren Tausend Franken leisten. Das kann ihn davon abhalten, zu Recht und Gerechtigkeit zu kommen. Hier aber wird dazu angehalten, Ungerechtigkeit hinzunehmen und die Gerichtskosten in die Höhe zu treiben. Man nimmt dabei das Geld von den einen, den rechtschaffenen Bürgern, und gibt es dann den anderen, die den gesamten Justizapparat unnötig belasten.
Diese Verfahren sind sehr teuer, sie belasten die Gerichte, die Steuerzahler; sie belasten auch, auf den unteren Stufen der Gerichte, das gesamte Milizsystem. Zudem führt dies zu rechtlichen Ungleichheiten, die wir so nie wollten. Diese können mit dieser parlamentarischen Initiative behoben werden. Im Falle von böswilligen und mutwilligen Prozessführungen, bei denen es einzig darum geht, sich selber zu bereichern oder ein Verfahren zu verzögern, obschon die Sachlage klar ist, sollen Ordnungsbussen neu bis 10[NB]000 Franken betragen können. Damit hätte man auch etwas in der Hand gegen diese Störung der Prozessordnung, gegen die Störung des gesamten Justizsystems der Schweiz und gegen die Störung von effizienten und der Gerechtigkeit dienenden Justizverfahren.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die Minderheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.