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Speck Christian · Nationalrat · 2000-03-15

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15

Wortprotokoll

Artikel 1 regelt den Zweck des EMG. Mit drei Minderheitsanträgen soll nun die Förderung umweltverträglicher, erneuerbarer Energien darin aufgenommen werden. Wir müssen berücksichtigen, was wo geregelt ist: Im Energiegesetz ist die Energiepolitik, sind auch die Fördermassnahmen, wie sie vom Energieartikel der Bundesverfassung ausgehen, geregelt. Die technischen Vorgaben sind im Elektrizitätsgesetz geregelt. Das Elektrizitätsmarktgesetz regelt eben den Markt; es stellt lediglich die Regeln für den Markt auf.

Drei Bemerkungen sollen belegen, dass die erneuerbaren Energien auf keinen Fall benachteiligt sind:

1. Wir dürfen keine neue Marktverzerrung schaffen. Die Marktliberalisierung schafft die Möglichkeit einer Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien, namentlich durch Kleinproduzenten. Es handelt sich dabei um die marktkonforme Weiterentwicklung der bereits seit längerem bestehenden lokalen und regionalen Börsen und Angebote für Strom aus Sonnen-, Wind- und Kleinwasserkraftwerken zu kostendeckenden Preisen. Jeder Stromkunde kann aufgrund der Regelung des Netzzuganges im EMG vertraglich entscheiden, ob er Ökostrom beziehen will oder nicht. Eine zusätzliche Begünstigung der erneuerbaren Energien würde längerfristig zu Markt- und Preisverzerrungen führen und die Marktstellung der inländischen Stromanbieter im internationalen Preiskampf letztlich zulasten der Endverbraucher eher schwächen.

2. Gleich lange Spiesse im Wettbewerb, Vergütungsregelungen, die zum Teil zu Missbräuchen führen, überhöhte [PAGE 266] Renditen und unabhängige Produzenten zulasten der Stromkonsumenten waren bereits bei der Beratung des Energiegesetzes umstritten. Vergütungen von 15 bis 16 Rappen pro Kilowattstunde stehen in einem deutlichen Missverhältnis zu Marktpreisen von 4 bis 6 Rappen pro Kilowattstunde und bewirken Wettbewerbsverzerrungen zulasten der wesentlich wirtschaftlicheren, ebenfalls CO2-freien Schweizer Stromproduktion aus Wasserkraft und Kernkraft.

Die durch staatliche Abgaben bereits stark belastete inländische Stromproduktion würde dadurch gegenüber ausländischen Konkurrenten letztlich zusätzlich benachteiligt.

3. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an einen sofortigen Marktzutritt für erneuerbare Energien, wie ihn die Mehrheit der UREK verlangt, sind beträchtlich. Faktisch nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand umsetzbare Regelungen, wie sie etwa in Deutschland bestehen, tragen nicht zur Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Gesetzgebung bei. Eine überrissene Subventionierung bzw. Privilegierung nicht wettbewerbsfähiger Technologien steht im Widerspruch zur Marktliberalisierung und zur Wahlfreiheit der Kunden.

Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen und die Minderheitsanträge und den Antrag Robbiani abzulehnen.