Lexipedia

Maurer Ueli · Bundesrat · 2019-06-12

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-12

Wortprotokoll

Hier geht es also um die Spirituosenwerbung: Wir möchten die geltende Praxis ändern. Im Moment ist es so, dass die Spirituosenbranche der Alkoholverwaltung freiwillig - es gibt dazu keinen Zwang - ihre Entwürfe für die Werbung vorlegt. Die Alkoholverwaltung stellt dann fest, ob sie gesetzlich zulässig sind. Um Ihnen einen Überblick zu geben: 2010 waren es 400 solche Gesuche, 2016 waren es 1800 und in den Jahren 2017 und 2018 waren es 600 respektive 200 Gesuche.

Man könnte hier im Gegenteil sagen, dass der Staat eine Branche bevormunde, die selber in der Lage ist, ein Gesetz zu interpretieren, und die selbst entscheiden kann, was sie in ihrer Werbung macht und was nicht. Dass man in dieser Frage sozusagen freiwillig noch ein Gütesiegel will, ist etwas aussergewöhnlich. In der Regel geht ja der Druck in die andere Richtung; es heisst dann nämlich: Befreit uns von staatlichen Vorschriften. Hier sucht man aber den Staat für die Prüfung der Werbung.

Nun, wir ändern nur die Praxis. Wir sind der Meinung, dass wir das nach wie vor machen sollten, wenn das gewünscht wird, dass das aber kostenpflichtig sein soll. Wir machen das freiwillig, es gibt keine Pflicht, und wer die Entwürfe prüfen lassen will, kann das weiterhin machen. Wir würden den Aufwand mit einem sehr bescheidenen Stundenansatz von 100 Franken verrechnen. Alle, die nicht sicher sind, ob sie das Gesetz richtig interpretieren, hätten damit noch die Möglichkeit zur Prüfung.

Hier eine weiter gehende Regelung zu machen macht wirklich keinen Sinn. Wir sollten uns dort von der Bürokratie befreien, wo es möglich ist. Die Branche ist - so denke ich - selbst in der Lage zu beurteilen, ob ihre Werbung den gesetzlichen Vorschriften entspricht oder nicht. Einen Beamten in der Zollverwaltung zu fragen, ob das genehm ist oder nicht, entspricht eigentlich nicht einer freiheitlichen Auffassung. Die Prüfung kann weitergeführt werden, sie ist aber kostenpflichtig.

Die Motion anzunehmen ist wirklich nicht notwendig, und ich bitte Sie, dies auch nicht zu tun.