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Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-06-11

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Auslöser für diese Initiative war ein Bundesgerichtsurteil vom 23. November 2017, welches flexible Pensionskassenlösungen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht akzeptiert. Mit der Initiative will ich das ändern. Denn ich bin überzeugt: Die Flexibilisierung der Renten in beide Richtungen stärkt das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule und trägt zur Erhöhung der Gerechtigkeit bei. Heute ist dies nicht möglich. Von guten Ergebnissen werden Werktätige wie auch Rentner profitieren, während in schwierigen Zeiten beide Seiten zurückstecken müssen.

Die Grundidee der zweiten Säule ist das Kapitaldeckungsverfahren. Versicherte, zusammen mit ihren Arbeitgebern, finanzieren ihre eigene Rente. Nicht Teil der Idee ist die massive und intransparente Umverteilung von den Jüngeren zu den Älteren und von den überobligatorischen zu den obligatorischen Geldern. Dies ergibt Risiken für die Kassen und Ungerechtigkeiten unter den Versicherten, denn die Umverteilungen sind systemwidrig. Wer in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren in Pension ging, ist typischerweise durch die jüngere Generation massiv subventioniert. Dies gilt auch für Neurentner der kommenden Jahre.

Die Umlagerungen sind enorm. Berechnungen beziffern sie auf bisher 90 Milliarden Franken, und jedes Jahr kommen 7 Milliarden Franken hinzu. Das ist eine Fehlentwicklung, das ist falsch verstandene Solidarität. Die Oberaufsichtskommission BVG schreibt in ihrem "Bericht finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2017": "Um die Systemstabilität zu verbessern, sollte die Höhe des BVG-Mindestumwandlungssatzes gesenkt und flexibilisiert werden." Das hat nicht nur für das Obligatorium, für welches die Oberaufsichtskommission zuständig ist, sondern eben auch für das Überobligatorium Gültigkeit. Eine Flexibilisierung des Umwandlungssatzes führt zur Flexibilisierung der Renten.

Es ist nicht die Idee, dass die Rentner einen Sanierungsbeitrag leisten, denn dies ist bereits heute möglich, aber nur, wenn eine Kasse in Unterdeckung ist. Vielmehr soll die Umverteilung reduziert werden. Die Jungen sollen darauf [PAGE 992] vertrauen können, dass auch sie gute Altersleistungen erhalten werden.

Die Mehrheit der Kommission beantragt die Ablehnung der Initiative. Sie argumentiert unter anderem damit und verweist darauf, dass die Sozialpartner an der nächsten grösseren Reform der beruflichen Vorsorge arbeiten; diesen Arbeiten sei nicht vorzugreifen. Aber diese Arbeiten betreffen den obligatorischen Teil des BVG; die Initiative beschränkt sich klar auf den überobligatorischen Teil und greift diesen Arbeiten somit in keiner Art und Weise vor.

In der Kommission wurde auch argumentiert, die Initiative sei mutig, zu mutig, der Zeitpunkt sei ungünstig, sei falsch. Jawohl, da stimme ich zu, wir sind nämlich zu spät dran - viel zu spät. Gemäss Sorgenbarometer der CS für 2018 führt die Altersvorsorge die Liste an. 45 Prozent der Befragten machen sich Sorgen um ihre Renten. Diese Ängste müssen wir ernst nehmen. Wir müssen Lösungen finden, welche bei den Jungen Vertrauen in die Vorsorge schaffen. Sie erhielten für die Beratung des Geschäfts auch unterstützende Stellungnahmen, beispielsweise vom Schweizerischen Arbeitgeberverband und von der Plattform der Arbeitnehmerorganisationen.

Ich fasse nochmals zusammen: Die Initiative reduziert die Umverteilung und stärkt die zweite Säule. Sie führt die Finanzierung der zweiten Säule zurück zum Kapitaldeckungsverfahren. Sie gibt uns die Chance, die Sanierung der zweiten Säule moderat umsetzen zu können, denn langes Zuwarten führt zu harten Korrekturen, wie japanische Rentner schmerzhaft erfahren mussten. Die Initiative schafft echte Solidarität zwischen den Generationen. Das Leistungsniveau bei tiefen Einkommen wird nicht infrage gestellt. Aber die Finanzierung darf nicht auf Kosten einer genügenden Altersvorsorge der Erwerbstätigen gehen. Der Vorschlag ist moderat: Er beschränkt sich auf den überobligatorischen Teil; er will eine Möglichkeit schaffen, er ist also nicht verbindlich; die Flexibilisierung betrifft einen angemessenen Umfang und nicht die gesamte Rente.

Bitte anerkennen Sie den Handlungsbedarf, geben Sie der Initiative in der ersten Phase Folge, und unterstützen Sie die Minderheit.