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Barrile Angelo · Nationalrat · 2019-06-11

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit, von immerhin 10 Stimmen, beantrage ich Ihnen, der Initiative Folge zu geben. Kollege Fridez verlangt, die gesetzlichen Bestimmungen zur Praxis der medizinischen Gutachten in der privaten Krankenversicherung so zu vervollständigen, dass garantiert wird, dass die Personen, die solche Gutachten erstellen, vollkommen unabhängig und frei von Interessenkonflikten sind.

Wie er vorhin erklärt hat, geht es um die privaten Versicherungen, nicht um die Sozialversicherungen, also nicht um IV-Gutachten. Es geht darum, dass heute eine Versicherung zu Recht eine Zweitmeinung verlangen kann. Es geht meistens um Arbeitsunfähigkeiten, die infrage gestellt werden. Aber es ist so: Die Versicherung wählt den Gutachter oder die Gutachterin selber aus. Die Patientinnen und Patienten sind dann gehalten, an diesem vereinbarten Termin zu erscheinen. Das ist so weit, so gut. Wenn man aber in der ärztlichen Praxis, wie Kollege Fridez gesagt hat - und auch ich sehe das -, schaut, sieht man, dass gewisse Versicherungen immer wieder dieselben Ärztinnen und Ärzte für diese Gutachten beauftragen. Das ist das, was stört. Es könnten nämlich gewisse Abhängigkeiten entstehen. Ich möchte hier betonen: Der grösste Teil der Gutachten ist qualitativ gut, ist unabhängig. Es geht um eine Ausnahme, aber diese gibt es auch. Es ist so, dass gewisse Gutachter und Gutachterinnen einen erheblichen Anteil ihres Einkommens auch aus Gutachten haben. Wenn sie nun bei einer Versicherung auf einer Liste landen würden, die zeigt, dass sie zu grosszügig sind, verlören sie vielleicht die Aufträge. Das ist das, was hier stört und auch Kollege Fridez und uns beunruhigt.

Was in dieser Initiative verlangt wird, ist, dass es einen Pool an solchen Gutachtern und Gutachterinnen gibt. Es braucht also wie heute eine zusätzliche Ausbildung oder Weiterbildung. Man muss gewisse qualitative Kriterien erfüllen. Wenn aber eine Versicherung ein Gutachten oder ein Zeugnis anzweifelt, dann gibt sie den Auftrag für eine Zweitmeinung, und es wird per Zufall ausgesucht, welcher Arzt oder welche Ärztin als Fachperson dieses Gutachten durchführt. Das wäre die Neuerung: dass nicht die Versicherung die Personen aussucht; die Qualität würde aber nach wie vor gewährleistet. Wir finden, dass diese Gutachten nach wie vor wichtig sind. Wir möchten wirklich garantieren, dass in Zukunft keine Zweifel an der Unabhängigkeit und der Objektivität der Gutachter und Gutachterinnen bestehen.

Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit, dieser Initiative Folge zu geben.