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Maurer Ueli · Bundesrat · 2019-06-12

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-12

Wortprotokoll

Transparenz in der Verwaltung ist grundsätzlich zu begrüssen. Wir streben das auch überall an, wo wir es mit dem entsprechenden Aufwand bewältigen können. In Bezug auf die Kadermitarbeitenden des Bundes ist das Anliegen durch das bestehende Bundespersonalrecht geregelt. Tätigkeiten ausserhalb der beruflichen Tätigkeit müssen bewilligt werden. Alle Beamten, die in einer Behörde sind, die sich an anderen Orten betätigen, müssen das begründen. Sie brauchen also eine entsprechende Bewilligung; sie wird manchmal verweigert, und sie muss auch erneuert werden. Diese Transparenz haben wir.

Was wir ebenfalls haben, das ist die Sicherheitsprüfung. Kadermitarbeitende werden entsprechend geprüft und geben damit Einblick in ihre privaten Verhältnisse, sei das im Vermögensbereich oder wo auch immer. Das Gleiche gilt für Mitarbeitende von Drittfirmen. Dort stellen wir aber in der Regel nicht einzelne Leute an, sondern eine Firma erhält einen Auftrag. Auch dort verlangen wir, dass Mitarbeiter, die einen tieferen Einblick in gewisse Bereiche der Verwaltung haben, eine entsprechende Sicherheitsprüfung abzulegen haben. Wir haben also auch hier eine entsprechende Transparenz geschaffen.

Nun müssen wir die Menge der Leute sehen, die von dieser Forderung betroffen wären. Wenn Sie Kadermitarbeitende in der Verwaltung mit 37[NB]000 Mitarbeitern betrachten, ist die Frage, wo Sie die Linie ziehen: Wer gehört zum Kader und wer nicht? Es wird sofort eine Frage der Menge, die zu bewältigen ist. Das Gleiche wäre bei Angestellten von Dritten der Fall. Das sind Hunderte, die kommen und gehen. Auch wenn eine Firma für einen bestimmten Auftrag kommt, setzt sie in verschiedenen Bereichen vielleicht zwanzig, dreissig Leute für zwei Monate, für drei Monate, für ein Jahr ein. Dies alles ordentlich zu handeln und diese Transparenz zu schaffen ist administrativ wahrscheinlich nicht möglich.

Es gehört aber auch zu unserem Staat, dass Meinungsfreiheit besteht. Wir wollen und können ja auch nicht überprüfen, welche Gesinnung Beamte oder Kaderangestellte haben; es ist keine Schande, wenn ein Kaderangestellter beispielsweise der FDP oder der SP angehört. Sondern wir wollen ja auch, dass diese Vielfalt in der Verwaltung zum Ausdruck kommt, und es gibt keine Begrenzung. Auch wenn sich jemand in einer NGO engagiert, dann soll er das tun dürfen; es soll keine Begrenzung geben. Ich glaube, man kennt die Leute. Mit einer weiter gehenden Prüfung läuft man Gefahr, auch eine Gesinnungsprüfung vorzunehmen. Das wollen wir nicht, weil die Gesinnungsfreiheit bestehen bleiben soll.

Ich denke, wir haben genügend Transparenz, um dort, wo tatsächlich Interessenbindungen bestehen, Auskunft geben zu können, sowohl bei Kaderangestellten wie bei Arbeitnehmern von Dritten. Eine weiter gehende Prüfung oder eine weiter gehende Einsicht ist einfach administrativ bei dieser Menge nicht zu bewältigen. Da würden wir Daten sammeln, die wohl keinen Sinn machen. Man müsste die Angaben ja auch noch überprüfen. Ich glaube, es ist auch eine Führungsfrage, dort einzugreifen, wo man das Gefühl hat, dass Angestellte sich ungebührlich benehmen oder nicht die Interessen des Arbeitgebers wahrnehmen. Das ist ja wahrscheinlich eigentlich die Kernfrage: Nehmen unsere Arbeitnehmer die Aufgaben wahr, die sie gemäss Vertrag haben, die sie für den Staat leisten sollen, oder nicht? Weiter gehende Überprüfungen sind aus unserer Sicht nicht notwendig.

Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.