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AB 24680

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich zweimal mit dem jetzt als Minderheitsantrag vorliegenden Antrag Baumann Alexander auseinander gesetzt. Man könnte sehr wohl darüber diskutieren, ob das Rechtshilfeverfahren und das internationale Amtshilfeverfahren eher zum Straf- oder eher zum Verwaltungsrecht gehören. Tatsache ist, dass die einhellige Lehre bis heute davon ausgeht, dass es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt. Heute sorgt die Zentralbehörde in Bern dafür, dass die Verfahren formell nach den Kriterien ablaufen, die im Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen und im Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren geregelt sind.

Da bei Rechtshilfegesuchen vorab die formellen Voraussetzungen geprüft werden und sich nicht Fragen der Strafbarkeit und Schuld stellen, ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass der Status quo beibehalten werden sollte und dass insbesondere diese Verfahren nicht zeitlich verzögert werden sollten, indem weitere Instanzen zugelassen werden.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

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