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Hess Lorenz · Nationalrat · 2019-06-12

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-06-12

Wortprotokoll

Die Alkoholwerbung untersteht zu Recht strengen Auflagen, namentlich, was die Werbung betrifft, die sich an Jugendliche wenden könnte, sich aber eben nicht an Jugendliche wenden darf. Um hier keine Konflikte zu generieren, hat sich seit Jahren ein System bewährt, wonach die Spirituosenbranche auf freiwilliger Basis der Alkoholverwaltung ihre Werbeentwürfe zustellen konnte. Die Alkoholverwaltung machte dann eine rechtliche, fachliche Prüfung, sodass sichergestellt war, dass am Schluss keine Aushänge oder Inserierungen erfolgten, die gegen den Jugendschutz verstossen.

Jetzt soll diese an sich bewährte Praxis geändert werden, indem eine solche Vorprüfung kostenpflichtig wird. Wenn sie in ein formelles Verfahren mit Kostenpflicht abgeändert wird, ist klar, dass keine solchen Prüfungen mehr erfolgen werden. Das ist nicht nur deswegen schade, weil damit diese Möglichkeit, Rechtshändel zu verhindern, nicht mehr besteht. Es ist auch schade, diese Praxis zu ändern, weil sie ein positives Beispiel für eine Zusammenarbeit ohne grosse Formalitäten zwischen Wirtschaft und Verwaltung ist, und zwar eben im Sinne der Sache, einer regelkonformen Werbung. Darum geht es schlussendlich.

Mit der Aufhebung dieser bewährten Zusammenarbeit ist es absehbar, dass Werbung geschaltet oder ausgehängt wird, die dann nicht mehr den Vorgaben entspricht. Damit sind Rechtshändel programmiert, die schlussendlich wiederum nicht nur kostenpflichtig für die Branche, sondern auch aufwendig für die Verwaltung sind.

Ein letzter Punkt, der dafür spricht, dass diese Zusammenarbeit ohne grosse Formalitäten und ohne Kostenpflicht aufrechterhalten wird, ist die folgende Tatsache: Wenn man diese Vorprüfung nicht mehr unkompliziert machen kann, ist die besagte Werbung, die dann eben gegen Regeln verstösst, schon mal geschaltet oder ausgehängt worden. Möglicherweise verführerische Werbung für Jugendliche wäre dann also schon mal präsent gewesen und hätte ihre Visibilität gehabt, und das wiederum will man ja sicher auch nicht.

Deshalb bitte ich Sie, hier diesem Vorstoss zuzustimmen, der dafür sorgt, dass die Spirituosenbranche weiterhin ihre Werbeentwürfe der Alkoholverwaltung vorlegen kann, dort eine Beurteilung erfolgt und damit schlussendlich nur gesetzeskonforme Werbung geschaltet wird.