Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2019-06-13
Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative will die Zuständigkeit bei Abschlüssen, Änderungen und Kündigungen von völkerrechtlichen Verträgen klarer regeln. In Zukunft soll das Parlament oder im Referendumsfall das Volk für die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages von grosser Tragweite zuständig sein, wenn das Parlament oder [PAGE 1028] das Volk schon für die Genehmigung zuständig war. Wir sprechen hier ja von einem sogenannten Parallelismus.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt dieses Anliegen und misst dieser staatspolitischen Frage grosses Gewicht bei. Sie hat sich seit Beginn der Beratungen für die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes des Actus contrarius eingesetzt. Dieser besagt, dass die Instanz, die für eine Handlung zuständig ist, auch für die gegenteilige Handlung zuständig sein soll. Es geht dabei nicht darum, die aussenpolitische Kompetenz des Bundesrates einzuschränken, sondern darum, die Regeln für die landesinterne Genehmigung respektive Kündigung zu spezifizieren.
Vor dem Hintergrund gewisser Volksinitiativen in der jüngeren Vergangenheit und bevorstehender Initiativen in der näheren Zukunft ist eine Klarstellung der Kompetenzen aktueller denn je. Auch wenn der Fall einer Kündigung eines Staatsvertrages infolge einer Volksinitiative in der Realität bisher nie eingetreten ist, sind wir der Meinung, dass wichtige Spielregeln vor dem Spiel geklärt werden sollten. Die neue Regelung schafft Rechtssicherheit, falls die Schweiz in Zukunft mit einer solchen Frage konfrontiert wird. Zudem stärkt die vorgeschlagene Änderung die Volksrechte bei der Behandlung von Staatsverträgen. Die Erhöhung der demokratischen Legitimation von staatspolitisch wichtigen Entscheiden ist aus unserer Sicht notwendig und begrüssenswert.
Die Frage, ob für die Klärung eine Verfassungsänderung erforderlich ist, beantworten wir klar mit Nein. Die FDP-Liberale Fraktion ist der Meinung, dass es keine Verfassungsänderung braucht, um das Anliegen adäquat umzusetzen. Die zuständige vorberatende Kommission hat diese staatsrechtliche Frage gewissenhaft geprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass keine Verfassungsänderung nötig ist. Diesem Verdikt schliessen wir uns an.
Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen und auf den Entwurf 2 nicht einzutreten. Beim Entwurf 1, das heisst beim Bundesgesetz, empfiehlt die FDP-Liberale Fraktion einzutreten und sodann jeweils der Mehrheit der Kommission zu folgen.