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Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-06-13

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Am 10.[NB]Oktober 2016 wurde die Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt", die Konzernverantwortungs-Initiative, eingereicht. Sie verlangt, dass Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards sowohl im In- als auch im Ausland respektieren müssen.

Der Initiative ist 2011 eine Petition von einem NGO-Kollektiv "Recht ohne Grenzen" vorausgegangen, das 135[NB]000 Unterschriften gesammelt hat und mit dieser Anzahl Unterschriften die Hürde für Initiativen um einen Drittel übertroffen hat. Allerdings gilt es anzumerken, dass Petitionen auch von nichtstimmberechtigten Personen unterschrieben werden können.

Unser Rat hat vor fast genau einem Jahr, nämlich am 14.[NB]Juni 2018, im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative beschlossen. Der Ständerat hat am 12. März 2019 mit 22 zu 20 Stimmen beschlossen, auf diesen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative nicht einzutreten; dies, nachdem sich nicht nur die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen, sondern auch eine eigens dafür eingesetzte Subkommission ausführlich damit befasst hatten. Unsere Kommission hat hingegen beschlossen, am indirekten Gegenvorschlag festzuhalten, dies mit dem Ziel vor Augen, dass die Volksinitiative, die Konzernverantwortungs-Initiative, zurückgezogen wird. Der Ständerat hat auch gleichzeitig als Erstrat die Volksinitiative behandelt und mit 25 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, Volk und Ständen deren Ablehnung zu empfehlen.

Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wurde in der letzten Frühjahrssession gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Räte nach Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes um ein Jahr, das heisst bis zum 10. April 2020, verlängert.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 4. April 2019 das Festhalten am indirekten Gegenvorschlag bestätigt und zudem dem Ständerat empfohlen, an diesem Projekt weiterzuarbeiten und es wirtschaftsfreundlicher auszugestalten. Ziel ist und bleibt, dass mit einem tauglichen Gegenvorschlag zur Initiative die Initiantinnen und Initianten zum Rückzug ihres Begehrens bewogen werden können - nämlich dank einer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltsprüfungspflicht sowie einer spezifisch zugeschnittenen Haftungsregelung, die keine rechtsmissbräuchlich anmutende Klagewelle über Schweizer Konzernmuttergesellschaften auslösen kann, sondern ausländischen, an Leib und Leben sowie an ihrem Eigentum Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen kann. Diejenigen, die mit den Initianten im Austausch stehen, wissen auch, dass ein Rückzug der Initiative dank eines indirekten Gegenvorschlages auf Gesetzesstufe möglich ist, was das erklärte Ziel der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist.

Folgende Gründe bewegen eine deutliche Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zur Ablehnung der Konzernverantwortungs-Initiative: Die Schweiz ist Heimat vieler international tätiger Unternehmen, nicht nur global tätiger Konzerne, sondern auch vieler grenzüberschreitend tätiger KMU. Sie alle wären von dieser Initiative betroffen, was ein schlechtes Omen für den Unternehmensstandort Schweiz wäre. Die Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards wird von diesen Unternehmen in dem ihnen möglichen und zumutbaren Umfang wahrgenommen. Die meisten global tätigen Unternehmen sind Mitglied des UN Global Compact und haben ihre eigenen Corporate-Responsibility-Programme. Ausserdem investieren sie mit gemeinnützigen Stiftungen in den Ländern, in denen sie präsent sind, arbeiten und ihre Kundinnen und Kunden betreuen.

Die Initiative ist sehr radikal und verlangt auf Verfassungsstufe obligatorische Sorgfaltsprüfungen. Verlangt wird gleichzeitig auch eine Haftungskaskade der gesamten Lieferkette, das heisst von rechtlich wie auch wirtschaftlich kontrollierten Unternehmungen. Ausserdem gibt es Beweislastprobleme, indem international tätige Unternehmen unter den Generalverdacht gestellt werden, sie würden Menschenrechte und Umweltstandards nicht einhalten; und im Rahmen von Prozessen müssten sie dann einen Entlastungsbeweis erbringen.

In den letzten Wochen haben wir auch gesehen, dass Verfehlungen einzelner Unternehmungen zu Kampagnenzwecken skandalisiert werden. Aufgrund dieser Einzelfälle können aber keine Rückschlüsse auf alle international tätigen Unternehmen gezogen werden. Schliesslich beachten die Initianten viel zu wenig, was im Bereich von Corporate Responsibility bereits getan wird. Die Unternehmen führen auch eigene ethische Leitbilder, haben eigene ausgebaute Compliance-Abteilungen, die sich darum kümmern, dass nicht nur die inländischen, sondern auch die ausländischen Rechtsordnungen entsprechend eingehalten werden.

Ein weiterer Konstruktionsfehler der Initiative besteht in der Annahme, unser schweizerisches Recht sei besser als jedes andere Recht, indem unser Recht über das lokale Recht anderer Länder gestellt wird. Die Initiative wird nicht bewirken, was sich die Initianten erhoffen, im Gegenteil: Sie schafft das Risiko, dass sich Unternehmen aus armen Ländern zurückziehen. Die Initiative schafft damit Fehlanreize in Bezug auf Auslandinvestitionen. Es kann denn auch nicht im Interesse dieser schweizerischen NGO liegen, dass sich unsere Firmen nicht mehr in jenen Ländern engagieren, in denen Investitionen dringend notwendig wären und Arbeitsplätze geschaffen werden müssten. Schliesslich geht die Initiative auch weit über sämtliche existierenden Regelungen anderer Länder, wie etwa jene in Frankreich, in Grossbritannien oder in den USA, hinaus. [PAGE 1032]

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen im Namen der Kommission, die Initiative abzulehnen und auf den Gegenvorschlag einzutreten. In diesem Fall könnte die Kommission für Rechtsfragen dann auch noch einmal den Gegenvorschlag im Detail beraten. Falls Sie heute Eintreten beschliessen - ich werde das am Ende der Debatte auch noch einmal betonen -, werden wir die Beratung unterbrechen, sodass wir in derselben Session die Initiative und den Gegenvorschlag beraten und verabschieden können.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, auch den Antrag der Minderheit II (Flach) abzulehnen. Herr Flach war der Einzige, der einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsstufe gefordert hat. Die grosse Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass der Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe verankert werden soll.