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Merlini Giovanni · Nationalrat · 2019-06-13

Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Ich werde mich zunächst zur Volksinitiative, die von unserer Fraktion abgelehnt wird, äussern. Die Initianten - es wurde mehrmals gesagt - fordern mit ihrem Kernanliegen zunächst einmal eine Selbstverständlichkeit. Sie fordern nämlich von multinationalen Unternehmungen die Respektierung von Umweltrecht und Menschenrechten auch im Ausland. Selbstverständlich ist das, weil es ohnehin in deren ureigenem Interesse liegt. Nicht von ungefähr sind gerade international tätige Schweizer Unternehmen weltweit führend in der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Eigenverantwortung. Es mag hie und da schwarze Schafe geben, aber bei den allermeisten Schweizer Konzernen sind Nachhaltigkeit und Achtung der Menschenwürde eine Devise, der nachgelebt wird. Teils handelt es sich dabei um die Einsicht, dass die Einhaltung der OECD- und Uno-Leitsätze als anerkannte internationale Standards einer zunehmenden ethischen Erwartung der Konsumenten entspricht, und teils geht es darum, Prozess- und Reputationsrisiken zu vermeiden, ist doch bereits heute ein umfassender Gerichtsstand am Sitz einer Schweizer Muttergesellschaft aufgrund unserer Bundesverfassung, der ZPO und des Lugano-Übereinkommens grundsätzlich gegeben.

Diese Volksinitiative will aber trotzdem weitreichende Haftungsvorschriften für Schweizer Unternehmen, inklusive KMU, gesetzlich vorschreiben, und zwar mit Bestimmungen, die eindeutig zu weit gehen und die letztendlich sogar kontraproduktiv sind. So ist etwa neben der Berichterstattungspflicht eine ausdrückliche Sorgfaltsprüfungspflicht vorgesehen, die sich auf kontrollierte Unternehmen im Ausland sowie auf sämtliche Geschäftsbeziehungen der Unternehmen erstreckt. Die geforderten Haftungsregeln wären strenger als in praktisch allen anderen Rechtsordnungen; eine solche Regulierung wäre international also nicht koordiniert, mit der Folge, dass dadurch der Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt würde. Im Übrigen könnten die meisten Konzerne die strenge Regelung umgehen, indem sie ihren Sitz ins Ausland verlegen. Vorzuziehen ist es, und zwar auch im Interesse der Rohstoffländer, auf ein international abgestimmtes Vorgehen und auf die drei bekannten Aktionspläne des Bundesrates zu setzen, die die zentralen Anliegen der Initianten abdecken. Umwelt- und Menschenrechtsschutz sind nämlich globale Herausforderungen, die eines grenzüberschreitenden, koordinierten Vorgehens und nicht privatrechtlicher Haftungsregeln eines Einzelstaates bedürfen.

In rechtsvergleichender Hinsicht muss man schon festhalten, dass nicht einmal die französische "loi de vigilance" so einschneidend ist wie die von den Initianten geforderte Haftungskaskade in der gesamten Lieferkette, bei der sich die Haftung der Muttergesellschaft nicht nur auf rechtlich, sondern auch auf faktisch kontrollierte Unternehmungen erstreckt.

Zweifelhaft ist zudem die leicht neokolonialistisch anmutende Anmassung, dass unsere Rechtsordnung die massgebende sein soll. Die Annahme dieser Volksinitiative würde zahlreiche Prozesse vor Schweizer Gerichten erleichtern über Vorgänge, die sich etwa in Bolivien, Venezuela, Kongo, Vietnam oder allenfalls in einer entfernten chinesischen Provinz zugetragen haben. Man stelle sich solche Verfahren vor, bei denen die Beweiserhebung durch die hiesigen Gerichte ausserordentlich schwierig wäre, müssten doch Vorgänge in anderen Kontinenten in Augenschein genommen und die Lieferung von Dokumenten, Zeugenaussagen sowie die Abklärung von völlig unterschiedlichen Gebräuchen, Tat- und Lebensumständen über die nicht überall geltende internationale Rechtshilfe vorgenommen bzw. sichergestellt werden.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten[NB]I (Arslan) und II (Flach) abzulehnen.

Eine überwältigende Mehrheit unserer Fraktion ist mit dem Gegenentwurf gemäss Minderheit II (Flach) bzw. dem Inhalt des Entwurfes 2 nicht zufrieden und will das Experiment eines Gegenvorschlages abbrechen. Sie will gemäss der Minderheit Steinemann und gemäss Ständerat am Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni letzten Jahres betreffend den umstrittenen indirekten Gegenentwurf nicht festhalten.

Selbst mit den vorgesehenen Einschränkungen gegenüber dem Text der Initiative beinhaltet nämlich der Gegenvorschlag immer noch zu viele Konzessionen an die Initianten; kritisiert wird dabei auch die Konstruktion der neuen Haftungsnorm nach dem Muster der Geschäftsherrenhaftung gemäss Artikel 55 des Obligationenrechts mit einer wenigstens teilweisen Beweislastumkehr bei der Frage des Verschuldens der Muttergesellschaft. Auch hier gilt es einen Alleingang der Schweiz ohne eine international abgestimmte Aktionsplanung zu vermeiden; ansonsten wäre eine unübersehbare Zahl von unbegründeten Klagen vor Schweizer Gerichten programmiert, was unserem Wirtschaftsstandort Schweiz wettbewerbsmässig schaden könnte.

Die von der Mehrheit der RK-NR aufgezählten Eckwerte, nach denen der vom Nationalrat am 14. Juni 2018 beschlossene Entwurf 2 weiterentwickelt werden soll, sind gemäss Auffassung der Mehrheit unserer Fraktion nicht dazu geeignet, die Gefahren der Initiative zu reduzieren. Insbesondere ist die Forderung, der Entwurf 2 solle wirtschaftsfreundlich sein und gleichzeitig zum Rückzug der Initiative führen, in sich widersprüchlich. Zwar wäre die von der Kommissionsmehrheit geforderte Streichung der nach der Geschäftsherrenhaftung formulierten Verantwortlichkeitsregelung zugunsten der allgemeinen, ohnehin geltenden Haftungsbestimmungen des Deliktsrechts und des Aktienrechts ein Fortschritt gegenüber dem Entwurf 2 des Nationalrates. Die ebenfalls geforderte Streichung der Subsidiaritätsklausel wäre jedoch insofern gefährlich, als dadurch kein wirkungsvoller Filter mehr gegeben wäre, selbst gegen die Einleitung von unberechtigten Schadenersatzklagen vor Schweizer Gerichten, und dies trotz der obligatorischen Vorschaltung eines Verfahrens vor dem nationalen Kontaktpunkt.

Eine Minderheit unserer Fraktion hält am indirekten Gegenentwurf des Nationalrates gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit fest und begrüsst nach wie vor die zahlreichen Verfeinerungen dessen normativen Inhalts. Er sei rechtlich und politisch zweckmässig, insbesondere zur Verhütung einer heiklen Volksabstimmung.

Questa minoranza del nostro gruppo sosterrà il mantenimento del controprogetto indiretto, affinato secondo i criteri definiti dalla maggioranza commissionale, come soluzione di compromesso accettabile e ai fini del ritiro dell'iniziativa.

Pur raccogliendo il principio della responsabilità dell'impresa madre per il comportamento di una sua società affiliata ed effettivamente controllata, ma solo in caso di danni corporali e alla proprietà di terzi causati all'estero in violazione delle norme a tutela dei diritti umani e dell'ambiente, il controprogetto indiretto attenua alcune richieste eccessive e difficilmente praticabili, contenute nell'iniziativa.

In particolare, pur contemplando precisi obblighi di diligenza delle multinazionali anche in relazione al comportamento di fornitori - e non solo di società effettivamente controllate - il controprogetto esclude la responsabilità per il comportamento di terzi attori, nei cui confronti vi sia solo un vincolo contrattuale e non un rapporto di subordinazione e di controllo effettivo da parte della società madre. Inoltre il campo di applicazione è stato ristretto, nella misura in cui la responsabilità per danni potrà essere ingaggiata solo nei confronti di un numero limitato di società quotate in borsa, che sarebbero meno di mille: ossia quelle con una somma di bilancio di almeno 40 milioni di franchi svizzeri, una cifra d'affari di almeno 80 milioni di franchi svizzeri e con almeno 500 unità lavorative a tempo pieno nella media annuale, bastando però che siano dati due di questi tre parametri per due anni consecutivi.

I costi supplementari di implementazione delle linee guida dell'OCSE e dell'ONU in materia di tutela dei diritti umani e dell'ambiente toccherebbero peraltro solo una piccola parte di multinazionali svizzere, visto che la stragrande maggioranza di esse si è già adeguata spontaneamente, sia per ragioni reputazionali sia per soddisfare le aspettative crescenti dei consumatori in materia di rispetto dei diritti umani e dell'ambiente. [PAGE 1037]

Vi invito a nome della maggioranza del gruppo liberale-radicale a sostenere la minoranza Steinemann.