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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2019-06-13

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2019-06-13

Wortprotokoll

Die Konzernverantwortungs-Initiative hat das Ziel, dass die Umwelt, die Natur und die Menschenrechte durch die Wirtschaft weltweit besser respektiert werden. Die Initiative verlangt, dass Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz verpflichtet werden, regelmässig eine Sorgfaltsprüfung zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchzuführen. Wenn ein Schweizer Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft im Ausland Menschenrechte oder Umweltstandards verletzt, soll das Schweizer Unternehmen für den Schaden aufkommen. Schweizer Unternehmen würden damit also auch für Tätigkeiten von Unternehmen haften, für die sie wirtschaftlich zuständig sind, bei denen sie aber keinen Einfluss auf das operative Geschäft haben.

Dass Menschenrechte eingehalten werden und die Umwelt besser geschützt wird, ist auch ein wichtiges Anliegen der BDP. Die BDP vertritt somit auch die Meinung, dass Schweizer Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Ausland ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte und Umweltstandards wahrnehmen müssen. Damit hat die BDP Sympathien für die Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt". Die BDP ist jedoch der Meinung, dass die Initiative zu weit geht, insbesondere in haftungsrechtlichen Fragen.

Nebst der Berichterstattungspflicht enthält die Initiative eine ausdrückliche Sorgfaltsprüfungspflicht, die sich auch auf von Schweizer Firmen kontrollierte Unternehmen im [PAGE 1040] Ausland erstreckt. Im Weiteren sind die von der Initiative geforderten Haftungsregeln strenger als in praktisch allen anderen Rechtsordnungen. Eine Regulierung im Sinne der Initiative wäre international nicht koordiniert. Das würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen. Die Unternehmen könnten die Regelung umgehen, indem sie zum Beispiel ihren Sitz ins Ausland verlegen würden; ich spreche da von internationalen Konzernen.

Auch wenn die BDP die Stossrichtung der Konzernverantwortungs-Initiative teilt, so geht ihr die Initiative dennoch zu weit. Die BDP-Fraktion unterstützt daher eine Umsetzung der Anliegen der Initiative bezüglich Menschenrechten und Umwelt über einen Gegenvorschlag.

Der direkte Gegenvorschlag gemäss der Minderheit II (Flach) ist gut gemeint. Doch würde auch dieser zu Rechtsunsicherheiten führen. Zudem haben die Initianten bereits angekündigt, dass der direkte Gegenvorschlag nicht genüge, damit sie ihre Initiative zurückziehen. Die BDP-Fraktion lehnt daher diesen direkten Gegenvorschlag ab, auch wenn er gut gemeint ist.

Die BDP-Fraktion ist der Meinung, dass das Parlament, wenn es denn will und wenn es die Initianten wollen, einen indirekten Gegenvorschlag entwickeln kann, der schneller umgesetzt werden kann als ein Verfassungsartikel. Voraussetzung für einen indirekten Gegenvorschlag ist aus Sicht der BDP-Fraktion, dass der Gegenvorschlag zum Rückzug der Initiative führt. Hier appelliere ich an die Initianten, Hand zu einem Kompromiss zu bieten.

Im Ständerat ist ein indirekter Gegenvorschlag sehr knapp abgelehnt worden. Ich teile die Auffassung nicht, dass bereits alles ausprobiert wurde und dass wir am Ende aller Diskussionen sind. Es ist möglich, hier Formulierungen zu finden, es ist möglich, hier eine bessere Lösung zu finden. Wenn ich sehe, welch namhafte Organisationen sich für die Initiative, deren Anliegen und damit sicherlich auch für einen indirekten Gegenvorschlag einsetzen und welch namhafte Unternehmen sich für einen indirekten Gegenvorschlag einsetzen, so können wir noch nicht am Ende der Diskussionen sein.

Nur wenn wir am indirekten Gegenvorschlag festhalten, kann über den Inhalt diskutiert werden. Darum bittet Sie die BDP-Fraktion, beim Aktienrecht mit der Mehrheit und damit für den Gegenvorschlag zu stimmen - wie auch immer dieser im Ständerat dann noch überarbeitet wird. Die BDP-Fraktion erachtet ein international abgestimmtes Vorgehen als den richtigen Weg. Die Schweiz soll sich bei der Ausarbeitung von internationalen Standards zur Unternehmensverantwortung einbringen und soll diese in der Schweiz dann auch umsetzen.

Zudem zählt die BDP auch auf die Eigenverantwortung der Unternehmen. Selbstregulierung und Branchenstandards sind eigentlich der richtige Weg und können viel schneller umgesetzt werden als ein Verfassungsartikel oder ein Gesetz.

Der indirekte Gegenvorschlag, wenn er denn im Ständerat überarbeitet wird, sollte mit den Wirtschaftsverbänden und in Zusammenarbeit mit beiden Seiten diskutiert werden. Wir appellieren hier an die Kompromissbereitschaft aller Parteien, die an diesem Prozess beteiligt sind. Die Aussagen meiner grünen Vorrednerin, die ultimativ gefordert hat, dies und jenes müsse in diesem indirekten Gegenvorschlag noch so umformuliert werden, führen nicht zum Ziel; das bringt uns nicht weiter. Wir brauchen eine kompromissbereite Haltung aller Parteien.

Bitte stimmen Sie beim Aktienrecht, Geschäft 16.077, mit der Mehrheit für Festhalten am indirekten Gegenvorschlag. Anschliessend stimmen Sie bitte dem Ordnungsantrag auf Sistierung der Beratung des Bundesbeschlusses über die Volksinitiative zu. Sollten Sie anders stimmen, so bittet Sie die BDP-Fraktion, nicht auf den direkten Gegenvorschlag einzutreten respektive diesen abzulehnen. Wir würden dann in diesem Fall die Initiative zur Ablehnung empfehlen.

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