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Hegglin Peter · Ständerat · 2019-06-13

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Ich kann das Ziel der Vorlage, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, auch unterstützen; ich bin auch auf dieser Linie. Es ist aber so, dass über diese Vorlage natürlich nicht das ganze Problem gelöst werden kann. Die Steuerfrage ist ein Teil davon. Es wurde vorhin ausgeführt, dass es ein kleiner Teil der Bevölkerung ist, der davon profitieren kann.

Wir als Bundespolitiker müssen uns aber nicht vorwerfen lassen, wir hätten nichts gemacht, sondern wir haben hier im Bundeshaus doch in mehreren Schritten den Ausbau von familienergänzenden Massnahmen unterstützt, jeweils als Initialprogramm. Wir haben das immer als einmalig deklariert und diese Einmaligkeit immer wiederholt - jetzt bald schon zwanzig Jahre lang. Das sind Hunderte Millionen Franken, die wir da hinein investiert haben. Wir haben also schon viel gemacht. Ich glaube, man kann auch sagen, dass viel erreicht worden ist, und das muss man im Zusammenspiel mit dieser Gesetzesvorlage auch sehen.

Da habe ich auch Mühe, wenn die Minderheit jetzt verlangt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Ich finde nämlich, das ist eine falsche Konzeption. Obwohl es damals scheinbar einstimmig genehmigt und 2011 eingeführt wurde, ist es ein Einbruch ins Steuersystem, und ich meine, man sollte diesen Einbruch nicht zusätzlich ausweiten. Es ist nämlich eine Vermischung zwischen der Verpflichtung, Steuern voraussetzungslos, nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zahlen zu müssen, und dem gesellschaftspolitischen Anliegen, Eltern mit Kindern finanziell zu unterstützen. Wenn man das will, kann man die Kinderzulagen erhöhen. Ich [PAGE 412] finde, das wäre der richtige Weg: Auf dieser Seite, bei den Steuern, ist die Eruierung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, darauf basiert, was man an Steuern zahlen muss. Wenn auf der anderen Seite gesellschaftspolitische Anliegen vorhanden sind, soll man diese Zahlungen direkt leisten. Damit sind nämlich die Mittel, die man einsetzt, auch besser berechenbar; man kann es dann auch evaluieren und sehen, was es genützt hat und wo es angekommen ist. Ich finde, das ist viel besser.

Wenn Sie dem Minderheitsantrag jetzt zustimmen würden, gäben Sie quasi die Berechtigung, den Abzug dort noch mehr zu erhöhen, aber auch weitere gesellschaftspolitische Anliegen über solche Steuermassnahmen abzuwickeln. Da, finde ich, müssen wir dezidiert dagegen sein: Das Steuerrecht kann nicht für alle möglichen und unmöglichen gesellschaftspolitischen Anliegen genutzt werden.

Wenn ich schon spreche, dann erlaube ich mir noch eine Bemerkung zu Artikel 35, zur Erhöhung der Sozialabzüge für die Kinder. Kollegin Fetz hat vorhin erwähnt, wir hätten in zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren ein Demografieproblem, es würden dann Fachkräfte fehlen. Ja, das mag richtig sein, aber es gibt nicht nur direkte Massnahmen, um dem entgegenzuwirken, z. B. indem die Leute länger arbeiten. Auf der anderen Seite gibt es auch die Variante, dass man das Kinderhaben und Kindererziehen gesellschaftlich besser respektiert und anerkennt.

Ich finde, der Minderheitsantrag in Artikel 35 geht eben in diese Richtung. Man will Kinder haben, Verantwortung übernehmen für Kinder, auf Einkünfte und Karriereschritte verzichten, und das soll hier durch einen höheren Kinderabzug abgebildet und honoriert werden. Das heisst, das Kinderhaben, die Übernahme von Verantwortung soll höher gewichtet und so einer "Unterjüngung" der Gesellschaft entgegengewirkt werden, damit auch gutverdienende Personen wieder Kinder haben und um so dafür zu sorgen, dass dann in zwanzig Jahren auch wieder junge Fachkräfte in den Arbeitsmarkt eintreten.

Auch aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, die Minderheit zu Artikel 35 zu unterstützen - gerade auch, weil die Mehrheit der Kantone die Höhe ihrer Kinderabzüge über den hier vorgeschlagenen 10[NB]000 Franken angesetzt hat.