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Friedl Claudia · Nationalrat · 2019-06-13

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Wussten Sie, dass die Schweiz das einzige Land in Europa ist, das keinerlei gesetzliche [PAGE 1049] Regelungen für eine menschenrechtliche oder eine ökologische Sorgfaltspflicht ihrer internationalen Konzerne im Bereich ihrer Aktivitäten im Ausland kennt? Da stimmt doch etwas nicht, da besteht Handlungsbedarf, vor allem auch deshalb, weil Schweizer Konzerne und ihre Subunternehmen wegen Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen immer wieder in die Schlagzeilen kommen. "Glencore attackiert indigene Bäuerinnen" titelte der "Blick" im Januar, "Bauern in Liberia vertrieben - Rohstoffkonzern Socfin in der Kritik" lautete die Schlagzeile des Schweizer Fernsehens, "Menschenrechtsverletzungen in Marokko holen Schweizer Düngerhändler ein" titelte Anfang Juni der "Tages-Anzeiger", um nur drei von vielen Beispielen zu nennen. Wie kann es sein, dass man geschäften und sich der Verantwortung seines Handelns einfach entziehen kann?

Die Konzernverantwortungs-Initiative hat die Frage über diese Unrechtmässigkeit aufgenommen und verlangt die Einhaltung der Menschenrechte und die Einhaltung der Umweltstandards sowie Sorgfaltsprüfungen und Verfahren zur Klage und Schuldsprechung. Es geht um die Verantwortung der Unternehmen aus reichen Ländern gegenüber der Bevölkerung, der Umwelt, der Biodiversität in den ärmeren Ländern. Wenn dafür keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, dann ist es an uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern, solche zu installieren. Vor einem Jahr haben wir diese Arbeit gemacht und in diesem Rat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Er geht deutlich weniger weit als die Initiative, aber er nimmt die wesentlichen Teile der Initiative auf, und zwar so, dass die Initianten und Initiantinnen sich zum Rückzug ihrer Initiative bereiterklärt haben. Für mich ist es deshalb unbegreiflich, warum der Ständerat diese Lösung in der Frühjahrssession - mit 22 zu 20 Stimmen - verworfen hat. Das Lobbying von Economiesuisse und grossen multinationalen Unternehmen muss enorm gewesen sein. Halten wir dagegen! Bleiben wir bei unserem indirekten Gegenvorschlag, und verwässern wir ihn nicht!

Vergleiche zu anderen europäischen Ländern zeigen, dass die Bestimmungen in vielen Ländern deutlich weiter gehen als diejenigen, die wir jetzt im indirekten Gegenvorschlag haben. In Frankreich geht die Regierung noch weiter als wir in der Schweiz. Andere Länder ziehen schrittweise nach, wie zum Beispiel die Niederlande, die dieses Jahr ein Sorgfaltsgesetz bezüglich Kinderarbeit verabschiedet haben und weitere Sorgfaltsprüfungen in Bezug auf alle Menschenrechte diskutieren.

Wir alle haben die Schreiben von der IG Detailhandel Schweiz und des Groupement des Entreprises Multinationales bekommen, die uns sagen, der Gegenvorschlag sei gut und wirtschaftsfreundlich und man könne ihn so übernehmen. Auch den Initianten ist ein Kränzchen zu winden, weil sie Entgegenkommen signalisierten und bereit sind, Abstriche zu machen, aber dafür doch noch einen griffigen Gegenvorschlag zu erhalten.

Erinnern wir uns an die humanitäre Tradition der Schweiz, auf die wir so stolz sind: Diese verlangt doch, dass wir von unseren Firmen Sorgfaltsprüfungen verlangen und den Geschädigten die Möglichkeit der Klage einräumen. Machen wir unsere Aufgabe, bestätigen wir den indirekten Gegenvorschlag vom Juni 2018! Sollte dieser abgelehnt oder verwässert werden, werde ich im Abstimmungskampf für die Initiative eintreten. Die Mehrheit der Bevölkerung steht hinter dem Anliegen.

Jetzt muss gehandelt werden. Sagen Sie jetzt Ja zum Gegenvorschlag.