Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen. Die geschlossene Internierung wurde 1995 mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht abgeschafft. Grund dafür war insbesondere die Unvereinbarkeit mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. An die Stelle der geschlossenen Internierung traten die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Es ist also nicht so, dass es kein Instrumentarium gibt; mit diesen Massnahmen kann man zur Sicherstellung des Wegweisungsverfahrens und des Vollzugs die Freiheit von Personen beschränken oder sie ihnen sogar entziehen, um so den Vollzug der Weg- oder Ausweisung sicherzustellen. Wir haben heute die Mittel der Eingrenzung auf ein Gebiet, der Ausgrenzung aus einem Gebiet, und wir haben insbesondere das Mittel der Ausschaffungshaft. Die Ausschaffungshaft ist eigentlich sozusagen das Mittel der Wahl, das an die Stelle der Internierung getreten ist.
Ich möchte noch darauf hinweisen, nachdem Nationalrat Glarner die Gefährder angesprochen hat, dass der Bundesrat jetzt in der Vorlage zu den präventiven polizeilichen Massnahmen, die in der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates bald beraten wird, einen neuen Ausschaffungshaft-Tatbestand vorschlägt für Personen, die die innere Sicherheit gefährden. Sie werden das also bald auf dem Tisch des Hauses haben, und ich hoffe gerne, dass Sie dort dann zustimmen werden.