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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-09-17

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen empfiehlt Ihnen hier mit 11 zu 7 Stimmen, an den bisherigen Beschlüssen festzuhalten und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Nach der bisherigen Konzeption sitzt der Täter zuerst die Freiheitsstrafe ab, die vom Richter neben der Verwahrung [PAGE 1187] verhängt wurde. Bei der Entlassung und vor dem Antritt der Verwahrung wird nochmals geprüft, ob die Voraussetzungen einer stationären Behandlung - die stationäre Behandlung als Rechtswohltat gegenüber der einschneidenden Massnahme der Verwahrung - erfüllt sind. Wenn diese Prüfung ergibt, dass die stationäre Behandlung sinnvoll ist, wird sie angeordnet; wenn die Prüfung ergibt, dass die stationäre Behandlung nicht sinnvoll ist, gilt die bereits ausgesprochene Verwahrung, wobei auch nach der Konzeption der Mehrheit der Täter alle zwei Jahre die Chance hat, diese Prüfung wiederholen zu lassen. Alle zwei Jahre wird also nochmals geprüft, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer stationären Behandlung bestehen.

Die Minderheit will eben genau das nicht. Sie will auch die Verwahrung nochmals prüfen, die das Richtergremium seinerzeit beschlossen hat. Dies käme einer nochmaligen umfassenden Beurteilung des ganzen Falles gleich.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.