Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2019-06-13
Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22. Februar 2019 die von Nationalrat Gregor Rutz am 7. Juni 2018 eingereichte parlamentarische Initiative beraten. Die parlamentarische Initiative verlangt wie gehört, dass die sogenannte Härtefallklausel, Artikel 66a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs, aufgehoben wird. Diese Klausel wurde im Rahmen der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative vom Parlament eingeführt und verfolgt das Ziel, dem Verhältnismässigkeitsprinzip bei der Beurteilung von Landesverweisungen im Einzelfall Rechnung zu tragen. Richter können demnach ausnahmsweise auf eine Landesverweisung verzichten, wenn die Ausschaffung für den betroffenen Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und wenn das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung das private Interesse am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegt.
Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass Volk und Stände durch die Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative die vom Parlament vorgenommene Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative mit einer Härtefallklausel gutgeheissen haben. Mit der Annahme der Motion Müller Philipp 18.3408, "Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen", hat das Parlament zudem bereits beschlossen, die gesetzlichen Bestimmungen zur strafrechtlichen Landesverweisung in einem Punkt zu überprüfen. Justizbehörden sollen künftig nicht mehr aus Gründen der Verfahrensökonomie auf Landesverweisungen verzichten können. Die Mehrheit der Kommission hält es jedoch für verfrüht, weitere gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen, bevor verlässliche Daten über die Wirksamkeit der Härtefallklausel vorliegen.
Eine Minderheit der Kommission möchte die parlamentarische Initiative annehmen. Die im Juni 2018 publizierten Zahlen des BFS zeigten, dass die Härtefallregelung in der Praxis zu oft angewendet würde. Dies widerspreche dem Anliegen der Ausschaffungs-Initiative, welche die Gerichtspraxis verschärfen und schweizweit auf ein einheitliches Mindestniveau heben wollte. Um dem Volkswillen Nachachtung zu verschaffen und die konsequente Umsetzung der [PAGE 1082] betreffenden strafrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten, sei die Härtefallklausel aufzuheben.
Die Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.