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Romano Marco · Nationalrat · 2019-06-13

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Die SPK hat diese Initiative an ihrer Sitzung vom 12. April vorgeprüft. Die Initiative fordert, Ausländerinnen und Ausländern, deren Sozialhilfebezüge einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung automatisch zu entziehen. Die Kommission kommt zum Schluss, dass die Initiative den kantonalen Kompetenzen im Bereich der Sozialhilfe nicht genügend Rechnung trägt. Der vorgeschlagene Automatismus ist zu strikt, unverhältnismässig und aleatorisch. Ausserdem verstösst diese Initiative gegen den Föderalismus in diesem Bereich. Die Kommission beantragt demnach mit 15 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission weist zudem darauf hin, dass die Frage bereits von der ständerätlichen Schwesterkommission aufgenommen wurde. Mit dem Postulat 17.3260 beauftragte diese den Bundesrat, die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten zu prüfen. Der Bundesrat wird unter anderem in seinem Bericht aufzeigen, welche rechtlichen Instrumente dem Bund zur Verfügung stehen, um Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einzuschränken oder auszuschliessen. Die Frage ist offen; die Initiative bringt keine tragbare Lösung im aktuellen System.

Die Gesetzgebung im Bereich der Sozialhilfe ist Sache der Kantone. In diesem Bereich soll und muss der Föderalismus respektiert werden. Die Kantone können bereits heute - und das hat Frau Steinemann sehr gut gesagt - den Aufenthaltstitel von Ausländerinnen und Ausländern im Falle fortgesetzter Sozialhilfeabhängigkeit zurückstufen oder ihn ihnen ganz aberkennen. Die Möglichkeit ist gegeben, die gesetzliche Grundlage wurde geschaffen. Jetzt können und müssen die Kantone handeln. Es ist nicht notwendig, eine weitere Gesetzesanpassung hinzuzufügen, vor allem weil sie gegen den Föderalismus in diesem Bereich verstösst.

Der Handlungsspielraum ist, wie gesagt, gegeben. Zu prüfen ist eventuell - und das sollte man mit einem Postulat, nicht mit einer parlamentarischen Initiative machen -, inwieweit sich der Bund in diesem Bereich einmischen kann und muss.

Die Kommission empfiehlt aus den genannten Gründen mit 15 zu 9 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.