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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-06-14

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-06-14

Wortprotokoll

Das geltende Militärstrafrecht erlaubt es bereits heute, die in der Motion beschriebenen Verhaltensweisen zu sanktionieren. Das Tragen von Zeichen ausländischer Staaten oder der Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppierungen stellt in der Armee eine Nichtbefolgung von Dienstvorschriften im Sinne von Artikel 72 des Militärstrafgesetzes dar. Dienstvorschriften zum Tragen der Uniform und zum Auftreten in Uniform sind zum Beispiel im Dienstreglement der Armee enthalten. Eine Nichtbefolgung von Dienstvorschriften wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder, in leichten Fällen, mit einer Disziplinarstrafe geahndet. Das heisst, Artikel 72 ist nicht nur etwas für die Theorie, sondern dieser Artikel kann in der Praxis angewendet werden. Es liegt eben im Ermessen der rechtsanwendenden Behörde, abzuklären und zu entscheiden, ob es ein leichter Fall für eine Disziplinarstrafe ist oder ob eine Geldstrafe auszusprechen ist. Dazu braucht es keinen neuen Artikel, und deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.