Lexipedia

preparatory:AB 24732

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Mit der neuen Methode des DNA-Profils sind den Untersuchungsbehörden weitere Möglichkeiten bei der Strafverfolgung, bei der Aufklärung von Verbrechen in die Hand gegeben worden. Herr Gutzwiller hat es eben sehr deutlich gesagt, dass mit der DNA-Analyse zweierlei Dinge festgestellt werden können: Es können die nichtcodierenden Teile der DNA untersucht werden, und es kann anhand von biologischem Material einer Person die Identität der betreffenden Person mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden. Eine Ausnahme bilden nur die eineiigen Zwillinge. Dort kann mit dieser Methode nicht festgestellt werden, welcher der Zwillinge eine Spur hinterlassen hat.

Für die Identitätsfeststellung braucht man bei der DNA-Analyse nur die nichtcodierenden Teile. Es geht nur um die nichtcodierten Teile dieses Moleküls, die wir untersuchen wollen und mit denen wir die entsprechenden Daten erheben und in einer Datenbank speichern wollen. Die codierenden Teile, die weitere Aufschlüsse über die Person, beispielsweise über ihre gesundheitliche Veranlagung und Ähnliches geben können, stehen hier nicht zur Diskussion. Mit anderen Worten: Es ist tatsächlich so, dass es hier um einen genetischen Fingerabdruck geht. Es geht nicht um irgendwelche weiteren Untersuchungen. Es geht lediglich - wie es eben auch gesagt wurde - um ein erkennungsdienstliches Instrument, das es ermöglicht, eine Spur einer Person zuzuordnen.

Solche erkennungsdienstlichen Instrumente kennen wir seit Jahren und Jahrzehnten. Man hat früher Fussspuren gesammelt, man hat Reifenspuren gesammelt, und man hat [PAGE 1228] seit Jahrzehnten Fingerabdrücke gesammelt. Hier geht es um nichts anderes als um eine moderne, eine verbesserte und verfeinerte Form eines Fingerabdrucks, mit der man eine Spur einer bestimmten Person zuordnen kann. Dies ist nun mit viel höherer Sicherheit möglich, als das bei den bisherigen Spuren der Fall war.

Ich sehe deshalb überhaupt nicht ein, weshalb diese grosse Angst, weshalb diese grosse Vorsicht gegenüber solchen Untersuchungsmethoden in der Kommission geherrscht haben und wahrscheinlich auch die heutige Diskussion beherrschen werden. Denn wir wollen dieses Instrument ja nicht irgendwelchen Kriminellen in die Hand geben, die da Unfug treiben können. Es soll ein Instrument der Strafverfolgung bleiben: der Polizei, der Untersuchungsbehörden. Die Strafverfolgung ist bei Gott nicht ein Institut, das wir von vornherein beargwöhnen müssen, von dem wir von vornherein befürchten müssen, dass damit Unfug getrieben werden könnte.

Trotzdem - und dazu stehen wir auch in unserer Fraktion - ist es richtig, dass man die notwendigen gesetzlichen Leitplanken in dieses Gesetz einbaut, damit mit dem Spurenmaterial und den Erkenntnissen aus diesem Material nicht Unfug getrieben werden kann, damit nichts Unrechtes geschehen kann.

Unseres Erachtens aber geht die Vorsicht, wie sie in der Kommission geherrscht hat und die nun ihren Niederschlag zum Teil in den Anträgen an unseren Rat gefunden hat, zu weit. Zu weit, weil die Untersuchungshandlungen, die Untersuchungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, weil die Möglichkeiten, rasch aufzuklären, rasch Erkenntnisse zu erhalten, aber auch umfassend abzuklären, doch relativ eingeschränkt werden.

Ich selbst habe mich in der Kommission so verhalten, und unsere Fraktion wird es in der Diskussion und in den Entscheiden heute auch tun: Wir werden alles unterstützen, was das Arbeiten der Strafverfolgung, was das Arbeiten der Untersuchungsbehörden mit diesem Instrument wirklich gewährleistet. Die Einschränkungen, die zum Teil von Minderheiten anbegehrt werden, lehnen wir kategorisch ab. Denn - ich wiederhole es - dieses Instrument kann mit den Leitplanken, die wir jetzt vorsehen und zu denen ich auch stehe, so wenig missbraucht werden wie ein Katalog im Zusammenhang mit Fingerabdrücken - und an Sammlungen von Fingerabdrücken hat sich seit Jahrzehnten niemand gestört.

Ich sehe auch nicht ein, wieso eine Probeentnahme ein unverhältnismässiger Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen sein soll. Wer nichts zu verbergen hat, der kann sich ohne weiteres untersuchen lassen. Ich habe Freude, wenn ich am Flughafen untersucht werde - wenn ich sehr genau untersucht werde. Dann weiss ich nämlich, dass die Sicherheitsmassnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden. Ich finde es auch richtig, wenn wir die Möglichkeiten für die Aufklärung von Verbrechen - aber es geht auch um die Möglichkeit der Entlastung von Verdächtigen, das Instrument ist dafür ebenso geeignet - nicht einschränken, sondern sie wirklich voll nutzen, so, wie sie jetzt dank der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Verfügung stehen.

Es ist angeführt worden - dazu möchte ich auch noch ein Wort sagen -, dass das Verhältnis von Probeentnahmen und von gespeicherten DNA-Profilen und den dadurch aufgeklärten Straftaten ein relativ schlechtes sei. Es ist auch angeführt worden, dass es sich bei den durch dieses Instrument aufgeklärten Straftaten um sehr viele nur kleine Straftaten handelt. Ich muss sagen, jede aufgeklärte Straftat ist ein Erfolg für sich, und dies wird auch von der Bevölkerung gewünscht. Ob es ein Handy- oder ein Autodiebstahl oder schwerere Kriminalität ist: Wir wollen weder die leichten noch die schweren Vergehen und Verbrechen bagatellisieren. Wir sind doch verpflichtet, den Rechtsstaat tatsächlich umzusetzen und nicht rechtsfreie Räume zuzulassen, weder in der grossen noch in der kleinen Kriminalität. Deshalb habe ich gar kein Verständnis, wenn man davon spricht, dass ein grosser Teil der Aufklärung von Straftaten durch die DNA-Profile und durch die Vergleiche mit der Datenbank nur kleine Delikte betroffen habe. Es gibt - das hat Frau Aeppli sehr schön aufgezeigt - eine ganze Menge sehr guter Erfolge im bisherigen Probebetrieb. Ich wünsche mir, dass man mit diesem Instrument noch viel mehr solche Erfolge haben kann, sei es bei der Überführung von Tätern und Täterinnen oder sei es bei der Feststellung, dass Verdächtigte nicht an einer Tat beteiligt sind, also bei der Entlastung. Es muss doch unser aller Anliegen sein - gerade in der heutigen Zeit, in der die Unsicherheit, die Kriminalität relativ weit im Vordergrund der politischen Diskussion stehen und auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land beschäftigen -, der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden möglichst gute Mittel in die Hand zu geben, um diese Straftaten auch aufzuklären.

Ich stelle fest, dass das vorliegende Gesetz die notwendigen Leitplanken für eine gute DNA-Datenbank setzt; es gibt eine gute Grundlage, um diese Möglichkeit auszunutzen. Es geht nun darum, dass wir in der Detailberatung diese Grundlage und diese Möglichkeiten durch unsere Gesetzgebung nicht noch weiter einschränken.

In diesem Sinne tritt unsere Fraktion auf die Vorlage ein und wird, wie gesagt, alle Anträge unterstützen, die die Möglichkeiten dieses neuen Systems und dieses neuen Instrumentes auch tatsächlich ausschöpfen.

[VS]

[VS]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu