Fiala Doris · Nationalrat · 2019-06-17
Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-17
Wortprotokoll
Es freut mich sehr, mit Ihnen den Geschäftsbericht des Bundesrates zu behandeln, den die Geschäftsprüfungskommission wie jedes Jahr im Mai mit den Bundesräten und Bundesrätinnen beraten hat. Der Ständerat hat diesen Bericht bereits vorher, am 13. Juni 2019, behandelt. Die GPK-NR und die GPK-SR hatten die Möglichkeit, die Exekutive, also unsere Landesregierung, zu allen relevanten Themen anzuhören und zu befragen. So viel vorweg.
Als Präsidentin der GPK-NR darf ich Ihnen beantragen, den Geschäftsbericht des Bundesrates 2018 zu genehmigen. Zum Berichtsjahr hat die GPK insgesamt 19 Sitzungen, 67 Sitzungen von Subkommissionen beziehungsweise Arbeitsgruppen und 11 Sitzungen der Geschäftsprüfungsdelegation abgehalten. Insbesondere verweise ich darauf, dass wir zwei Querschnittthemen behandelt haben: Erstens haben wir uns der Frage gewidmet, wie einzelne Departemente mit Kritik unserer Bürgerinnen und Bürger und sogenannten Aufsichtsbeschwerden umgehen. Zweitens haben wir uns mit dem Reporting über die Ferien- und Zeitguthaben der Topkader des Bundes auseinandergesetzt. Hintergrund hierfür waren riesige Guthaben, die angehäuft werden. Die Auswertung dazu steht in der GPK noch aus.
Weiter freut es mich, dass im Anschluss an meine einleitenden Ausführungen Kollegin Ida Glanzmann, Subkommissionspräsidentin EDA/VBS, unter anderem zur Umsetzung der Cyberdefence im VBS und zum Kernwaffenverbotsvertrag sprechen wird. Nationalrätin Feri ihrerseits berichtet aus dem EFD/WBF; Stichworte hierfür sind ETH, Kriegsmaterial und Finma. Kollegin Piller Carrard wird zu Ihnen betreffend EJPD/Bundeskanzlei sprechen.
Aufmerksamen Zuhörerinnen und Zuhörern wird es nicht entgangen sein, dass die Subkommission EDI/UVEK fehlt, denn hier hat ein Wechsel von unserem langjährigen und geschätzten Kollegen Stahl zu Kollege de Courten eben erst stattgefunden.
Besonders zuversichtlich erlaube ich mir, Ihnen heute ein paar Worte zum Risikoreporting zuhanden des Bundesrates zu sagen. Seit Jahren durfte ich als Mitglied der Arbeitsgruppe Risikoreporting die Entwicklung der Tätigkeit und Expertise beobachten. Die GPK begleitet diesen Prozess eng, und ich bin stolz darauf, öffentlich berichten zu dürfen, dass grosse Fortschritte sowohl in der Expertise als auch in der Methodik zu verzeichnen sind.
Risiken haben ja meist globale Dimensionen. Diesem Umstand wird in hohem Masse Rechnung getragen. Der Bericht vom 30. Januar 2018 verweist auf sechs Empfehlungen an den Bundesrat, unter anderem darauf, dass der Bottom-up-Ansatz durch einen Top-down-Ansatz ergänzt werden sollte und einheitliche Kriterien der Risikobeurteilung erfasst und gelebt werden müssen. Gemäss Handbuch wird ein Risiko heute insbesondere durch folgende Parameter definiert:
1. finanzielle Auswirkungen;
2. Personenschäden;
3. Beeinträchtigung der Reputation;
4. Beeinträchtigung von Geschäftsprozessen;
5. Auswirkungen auf die Umwelt.
Das Ziel besteht darin, dass Departemente die Analysen der Auswirkung einheitlich, transparent und ganzheitlich festhalten. Das positive Fazit enthält trotz allem auch ein Fragezeichen, inwiefern nämlich der Bundesrat das Risikoreporting und -management effektiv als Führungs- und Steuerinstrument nutzt. Last, but not least werden fehlende Möglichkeiten der Einflussnahme als risikoausschliessendes Element, fehlende finanzielle Ressourcen sowie fehlende Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme explizit behandelt und mit konkreten Empfehlungen beantwortet.
Auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos nicht immer beeinflusst werden kann, gilt es, über das Risikomanagement sicherzustellen, dass Massnahmen ergriffen werden, um potenziellen Schaden einzugrenzen und auf das Minimum zu reduzieren. Die Krisenfrüherkennung als zentraler Aspekt des Risikomanagements findet angemessene Erwähnung. In diesem Zusammenhang danke ich nicht nur für die äusserst professionelle Führung der Geschäfte durch die Sekretariate, sondern auch den Generalsekretärinnen und Generalsekretären sowie selbstverständlich auch dem Bundesrat für die herausragende Zusammenarbeit gerade auch bei schwierigen Fragen.
Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke ich bereits jetzt für die Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesrates 2018.