Lexipedia

Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-06-17

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Die Motion trägt den Titel "Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen". Sie möchte gesetzliche Grundlagen für eine Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmungen schaffen, indem der Bundesrat unter anderem eine Genehmigungsbehörde für die der Investitionskontrolle unterworfenen Geschäfte einsetzt. [PAGE 439]

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.

Die Motion geht auf eine Ihnen bekannte Situation zurück. Die Schweiz ist ein Land mit vielen Know-how-tragenden Betrieben und führt in den entsprechenden Indices oft die Rankings an. Schweizer Unternehmungen sind gerade deshalb für die Übernahme durch ausländische Investoren attraktiv, namentlich für Übernahmen durch Investoren, die aus Ländern kommen, die kein freies Marktwirtschaftssystem kennen, aber folgende Investitions- oder Machtpolitik definieren und vorsehen: dass im Interesse eines Staates - nicht privater Unternehmungen - mit Staatsfonds oder mit staatlichen Subventionen entsprechendes Know-how oder auch Infrastrukturen aufgekauft werden.

Der Motionär geht davon aus, dass das langfristig der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schadet. Der Motionär führt aus, dass eine Reihe von Staaten, eigentlich die Mehrzahl der umliegenden Staaten, auch die Europäische Union, dauernd schärfere Regeln über Investitionskontrollen vornimmt, die Schweiz aber bis heute keinerlei Regeln in diesem Bereich kennt - keinerlei Regeln! Die EU verschärft die entsprechenden Massnahmen, das jüngste Dokument dazu ist das Briefing der EU über den Legislationsprozess vom Januar 2018.

Die Schweiz kennt umgekehrt eine grosse Zahl von ausländischen Übernahmen, gerade auch aus Staaten, die keine Marktwirtschaften sind. Der Motionär führt aus, dass im Basisjahr 2016 in der ganzen Europäischen Union - in diesem Markt von über 500 Millionen Einwohnern - ungefähr 40 Milliarden Dollar Investitionen getätigt worden sind und dass das kleine Land Schweiz im gleichen Zeitraum ausländische Investitionen von über 45 Milliarden Dollar erlebt hat, also mehr Investitionen als die Europäische Union insgesamt.

Grundsätzlich sagt auch der Motionär, dass der freie Kapitalfluss eine wichtige Grundlage sei, aber sein Schlüsselelement - Sie sehen es, wenn Sie den Schluss der Begründung lesen - ist das Kriterium des Gegenrechts, der Reziprozität, also die Regel, die heute in der Schweiz nicht gilt, dass in der Schweiz Investitionen nur frei zugänglich sein sollen, sofern auch im Investitionsstaat die freie Zugänglichkeit für Schweizer Kapital gegeben ist. Heute kennen wir keine Gegenrechtsregel: Heute sind insbesondere Staaten, die kein oder nur ein limitiertes Gegenrecht gewähren, zur Übernahme von Unternehmen in der Schweiz voll berechtigt.

Der Bundesrat beantragt mit seiner Stellungnahme vom 16.[NB]Mai 2018 die Ablehnung der Motion. Er weist darauf hin, dass ein wesentlicher Teil des schweizerischen Wohlstandes auf der traditionellen Offenheit unseres Landes basiere, auch gegenüber Investitionen aus dem Ausland. Er rechnet vor, dass die Investitionen von ausländischen Unternehmungen in der Schweiz sich im Moment auf ungefähr eine Billion Franken - 965 Milliarden Franken - belaufen und dass umgekehrt der Bestand von Schweizer Direktinvestitionen im Ausland etwa 1,2 Billionen Franken beträgt, nämlich 1215 Milliarden Franken.

Der Bundesrat sieht, dass sich die Welt verändert. Er war bereit, ein Postulat des Sprechenden und ein Postulat von Kollege Stöckli entgegenzunehmen, und hat uns einen Bericht abgeliefert, in dem ausgeführt wird, wie die heutige ökonomische Situation in der Schweiz aussieht. Der Bundesrat kommt in diesem Bericht zum Schluss, dass man keine Investitionskontrolle möchte, sondern lediglich ein sogenanntes Monitoring, also: Gewehr bei Fuss stehen und zuschauen. Der Bundesrat möchte keine zusätzliche Behörde einführen. Auch möchte er überhaupt kein Bewilligungsverfahren, ja nicht einmal ein Meldeverfahren einführen. Das heisst, der Bundesrat möchte - um es mit dem Motionär auszudrücken - im Blindflug fliegen. Wir wissen von vornherein gar nicht, wo entsprechende Übernahmen geplant sind oder getätigt werden. Der Bundesrat begründet dies damit, dass er sagt, Länder, die entsprechende Verfahren hätten - hier führt er Australien, Kanada, Neuseeland oder die Vereinigten Staaten auf -, hätten zwar sehr viele entsprechende Bewilligungsverfahren. Der grosse Teil dieser Verfahren werde dann aber genehmigt. Ich habe ein positives Resultat, so das Beispiel Vereinigte Staaten: Von 172 Untersuchungen habe es nur ein einziges negatives Resultat gegeben, aber 27 Rückzüge von Anträgen, nachdem die Untersuchung eingeleitet worden sei.

Ihre Kommission hat die Motion sehr eingehend geprüft. Sie hat zunächst den Bericht zu den Postulaten Bischof und Stöckli diskutiert und sich überlegt, ob man allenfalls den Vorstoss sistieren und hier nur den Bericht besprechen sollte. Der Grund dafür lag darin, dass im Moment in der UREK-NR ein Vorstoss von Nationalrätin Badran hängig ist, der eine Investitionskontrolle im Bereich von Infrastrukturen - also im Bereich Energie, etwa von Wasserkraftwerken, Stromnetzen, Gasnetzen und Ähnlichem - möchte, und zwar in Form einer Unterstellung unter die Lex Koller. Die vorliegende Motion verfolgt also einen anderen Ansatz, als ihn der Vorstoss Badran Jacqueline verfolgen möchte. Letztere möchte die Lex Koller, die sich heute einfach auf Boden bezieht, auch auf Infrastrukturen ausdehnen, die eine gewisse Bedeutung für die Schweiz haben und nicht unbedingt bodengestützt sind.

Ihre Kommission hat sich dann aber doch gegen eine Sistierung und für die Diskussion der Motion heute entschieden, weil sie einen Handlungsbedarf sieht. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist über die jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich strategischer Firmenübernahmen und Investitionen in systemrelevante Infrastrukturen und Know-how-Unternehmen besorgt, von denen die Schweiz zwar nicht akut, künftig jedoch schnell und stärker betroffen sein könnte. Der Kommissionsmehrheit geht es einerseits um den potenziellen Verlust von Know-how und von Arbeitsplätzen, die dahinterstecken, andererseits aber auch um sicherheitspolitische Fragen, die dahinterstecken, wenn Know-how einfach ausverkauft wird und rein käuflich ist, ohne Prüfung des Inhaltes des Know-hows für den schweizerischen Wettbewerb und die Sicherheit unseres Landes.

Für die Situation in der Schweiz ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit heute kein akuter Handlungsbedarf vorhanden. Aber weil er sehr schnell entstehen kann, ist heute eine Gesetzesgrundlage zu schaffen. In der Kommission ist das französische Wort "Gouverner, c'est prévoir" zitiert worden, dass man also in einer etwas ruhigen Zeit vorsorgen sollte, damit man in einer hektischen Zeit schnell handeln kann. Insbesondere das Kriterium der Reziprozität ist in der Kommission grossmehrheitlich unterstützt worden. Kriterien wie Äquivalenz oder das "level playing field", das wir immer wieder - auch auf internationale Anordnungen Bezug nehmend - anrufen, müssten hier in der Schweiz neu beachtet werden. Bisher würden sie in der Schweiz nicht beachtet.

Wir sind uns ja gewohnt - die Debatte um die Global-Forum-Anforderungen läuft immer noch -, dass wir internationale Standards unter Druck übernehmen. Hier sind wir in einem Bereich, in dem es keinen Druck gibt, einen internationalen Standard zu übernehmen. Aber hier sind wir in einem Bereich, in dem die anderen freien Länder um unser Land herum, insbesondere praktisch die ganze Europäische Union, jedenfalls die grösseren Staaten, sehr rigide Massnahmen ergriffen haben oder am Ergreifen sind. Die Schweiz klinkt sich hier einfach aus und beobachtet diese Entwicklung nur von sehr ferne.

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, es bestehe heute Handlungsbedarf. Die Gesetzgebung ist natürlich sehr vorsichtig zu machen, in der schweizerischen Tradition offener Investitionen, aber doch so, dass Massnahmen getroffen werden könnten, wenn sie denn nötig sind.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen. Das Abstimmungsresultat lautete 7 zu 5 Stimmen.

Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-06-17 | Lexipedia | Lexipedia