Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-17
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-17
Wortprotokoll
Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört: Eine sehr knappe Mehrheit - mit Stichentscheid des Präsidenten - beantragt Ihnen, diesen Vorstoss anzunehmen. Eine sehr starke Minderheit verlangt zusammen mit dem Bundesrat, dass man diesen Vorstoss ablehnt.
Bitte gestatten Sie mir zuerst, meine Interessenbindung offenzulegen: Ich selbst hatte leider auch schon das Pech, solche Anträge auszufüllen, und ich kenne diese Kurzarbeitsentschädigung relativ gut. Ich habe von meinem lieben Freund [PAGE 437] und Kollegen Zanetti gelernt: Wenn ein Vorstoss eingereicht wird, muss man immer zuerst fragen, ob es einen Handlungsbedarf gibt. In der Kommission wurde uns klar aufgezeigt, dass es in allen Fällen, wo es solche Probleme gab, möglich war, die Probleme nach Artikel 59 des aktuellen Gesetzes zu lösen, respektive das einzige nicht zu lösende Problem, das auch Kollege Zanetti damals aufgebracht hat, kann auch mit dem Vorstoss, wie er vorgeschlagen ist, nicht gelöst werden. Das wäre einmal die erste Bemerkung.
Die zweite Bemerkung ist folgende: Sie müssen einmal schauen, was für einen Vorschlag der Motionär macht. Er schlägt vor, dass man eine Kommission einsetzt, in der man mit dem Kanton zusammen ausdiskutiert, ob man solche Sachen bewilligen will oder nicht. Ich weiss aus eigener Erfahrung, vom Ausfüllen von solchen Formularen her, einfach: Man ist darauf angewiesen, eine Bewilligung innert kürzester Zeit - das kann auch innert Tagen sein - zu bekommen oder nicht zu bekommen; denn wenn Sie sie bekommen, sind die Handlungsoptionen ganz anders, als wenn Sie sie nicht bekommen. Weshalb man da den bürokratischen Unsinn machen will, an eine Kommission gelangen zu müssen, um das zu entscheiden, ist mir sehr schleierhaft.
Drittens denke ich, dass wir etwas aufpassen und hier wirklich den Mut haben müssen, den Einzelfall anzuschauen. Ich bin mir bewusst, dass es Lehrlingsfirmen gibt - ich selbst habe auch so eine -, in denen Leute "full time" angestellt sind, um Lehrlinge zu betreuen. Dort hätte man gar keine Probleme, diese Unterstützung jederzeit zu bekommen. Aber Sie wissen: Es gibt auch andere Lehrbetriebe; es gibt Lehrbetriebe, wo der Lehrling ab und zu ein günstiger Mitarbeiter ist, der z. B. zusammen mit dem Installateur auf die Baustelle geht. Dort können Sie dann relativ schnell starke Marktverfälschungen bewirken, wenn Sie einfach sagen, dass so eine Anspruchsgruppe davon ausgenommen ist. Respektive da bezahlt zwar der Staat den Lohn, aber sie können zu 100 Prozent arbeiten, und sie erwirtschaften in solchen Situationen dann auch Erträge.
Dann käme noch das Vierte dazu: Bis jetzt ist es klar; die Kurzarbeitsentschädigung ist für Personen da, deren Arbeitszeit z. B. von 100 Prozent auf 80 Prozent oder auf 60 Prozent zurückgeht, indem die Zeit, die nicht gearbeitet wird - also nicht die Zeit, die gearbeitet wird! -, gemäss der Arbeitslosengesetzgebung entschädigt wird. Bei einer solchen Kurzarbeitsentschädigung ist es nicht so, dass der ganze Betrieb Kurzarbeit leistet, wenn es ein grösserer Betrieb ist. Normalerweise ist es so, dass der Verkauf, das Marketing oder sogar die Entwicklung, die ja für die neuen Produkte verantwortlich ist, in Abteilungen sind, die keine Kurzarbeit haben, und dass z. B. nur die Produktion auf Kurzarbeit gesetzt wird. Auch in den Betrieben, die der Kommissionspräsident angeführt hat - in diesen Swissmem-Betrieben -, ist es nicht so, dass alle Kurzarbeit leisten, d. h., man kann sich dort auch organisieren, wenn es nötig ist.
Zusammengefasst: Es wurden alle Probleme gelöst, die man in der Vergangenheit in solchen Krisensituationen hatte. Es gibt keinen Handlungsbedarf, und der vorgeschlagene Weg ist zu kompliziert. Darum bitte ich Sie, unsere Kurzarbeitsentschädigungen nicht weiter zu verbürokratisieren und zu verkomplizieren, sondern sie als einfaches Instrument zu behalten, wie es heute perfekt funktioniert - ich schaue hier auch etwas zu den Sozialpartnern; das funktioniert eigentlich relativ perfekt -, und diesen Vorstoss abzulehnen.