Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2002-09-18
Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Die DNA-Analyse ist ein Mittel zur eindeutigen Identifizierung jedes Menschen. Eine effiziente Strafverfolgung ist heute auf diese Technik angewiesen. Die Identifikation erfolgt über den Vergleich des DNA-Profils einer tatverdächtigen Person mit tatrelevantem biologischem Material, d. h. mit analysierten Spuren. Damit dies Erfolg versprechend geschehen kann, ist der Aufbau einer DNA-Datenbank zwingend erforderlich.
[PAGE 1229] Die CVP-Fraktion anerkennt somit klar die Notwendigkeit eines DNA-Profil-Informationssystems und begrüsst die entsprechende Gesetzgebung. Sie ist für Eintreten auf die Vorlage. Erst dieser Erlass ermöglicht es, die bisherige provisorische Lösung in ein Definitivum zu überführen. Auch in anderen Ländern sind DNA-Datenbanken im Aufbau bzw. in Betrieb.
Unbestritten ist, dass die Führung einer DNA-Datenbank in die Grundrechte der betroffenen Personen eingreift. Über die Bestimmung der Eingriffsintensität hingegen lässt sich gewiss streiten. Mit dem Bundesrat teilen wir aber die Auffassung, dass die Eingriffsintensität vor allem bei der Aufbewahrung der Probe am grössten ist. In der Probe ist das biologische Material enthalten, das schliesslich zur Profilerstellung verwendet wird. Die Probe ist noch nicht in codierende und nichtcodierende Abschnitte eingeteilt. Solange die Analyse also nicht erfolgt ist, könnten aus dem biologischen Material entsprechende Ergebnisse abgeleitet werden, also Rückschlüsse auf allfällige Krankheiten und andere Merkmale. Die Probe ist deshalb so rasch als möglich zu vernichten. Das wird in Artikel 9 entsprechend vorgesehen. Artikel 9 ist für uns denn auch von zentraler Bedeutung, um den berechtigten Grundrechtsschutzanliegen der Betroffenen Rechnung zu tragen.
Die Probeentnahme mittels Wangenabstrich und die Aufnahme des Profils, also der reinen Zahlenreihe aus den nichtcodierenden Abschnitten, aus welchen keine Rückschlüsse gezogen werden können, in die DNA-Datenbank betrachten wir dagegen als Eingriff von geringerer Intensität in die Grundrechte. Die Bewirtschaftung des Informationssystems ist überdies sehr restriktiv ausgestaltet, sodass auch in diesem Punkt dem Grundrechtsschutz Rechnung getragen wird. Die klaren Löschregeln sind in diesem Zusammenhang ebenso von grosser Bedeutung; Kollege Gutzwiller hat darauf hingewiesen.
Die CVP-Fraktion begrüsst im Weiteren die im Lichte eines verbesserten Grundrechtsschutzes eingebrachten Vorschläge der Kommissionsmehrheit, namentlich das Verbot, codierende Abschnitte der DNA zu untersuchen, und die Beschränkung der Massenuntersuchungen auf die Aufklärung von Verbrechen.
Was die Einführung eines Deliktskatalogs betrifft, gehen die Meinungen in unserer Fraktion auseinander. Ein Teil sieht in der Probeentnahme und in der Datenbearbeitung der DNA-Profile eine einfache erkennungsdienstliche Massnahme, die im Vergleich zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen einen angemessenen Grundrechtseingriff darstellt. In diesem Zusammenhang hat uns Herr Kollege Aeschbacher überzeugende Argumente geliefert. Die Mehrheit geht jedoch davon aus, dass eine höhere Eingriffsintensität gegeben ist, und will eine Einschränkung. Dies soll mit einem Deliktskatalog erzielt werden.
Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.