Reimann Lukas · Nationalrat · 2019-06-17
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-17
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative 18.439, "Mitspracherecht der Bundesversammlung bei internationalen Sanktionen", möchte die Rechte der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Ihre Rechte, stärken. Sie möchte, dass bei Entscheiden zu internationalen Sanktionen auch die Nationalrätinnen und die Nationalräte mitreden können und zumindest konsultiert werden.
Sie erinnern sich bestimmt an die Motion 18.3394 der BDP-Fraktion, "Verbreiterung der demokratischen Basis von Waffenexporten", welche wollte, dass das Parlament bei Rüstungsgeschäften mehr Mitspracherechte bekommt. Im Parlament wurde der Forderung sehr deutlich zugestimmt, dass das Parlament bei Waffenexportgeschäften konsultiert werden muss.
Ich möchte doch sagen, dass Entscheide über Wirtschaftssanktionen von der Bedeutung her mindestens so wichtig sind wie Entscheide über Exporte von Waffen. Ja, sie können sogar noch wichtiger sein, geht es doch häufig auch um die Frage der Neutralität der Schweiz: Wie neutral ist ein Land, wie neutral ist es eben nicht? Und es ist oft auch von ganz entscheidender Bedeutung, welche Auswirkungen diese Sanktionen haben. So haben uns zahlreiche Menschenrechtsorganisationen darauf hingewiesen, dass gerade in Syrien die Sanktionen für die Menschen, für die Betroffenen und insbesondere für die Minderheiten, zum Beispiel die christlichen Minderheiten, verheerende Wirkungen hatten. Das waren alles andere als die Auswirkungen, die man sich vielleicht vorgestellt hat, als man diese Sanktionen mit gutem Willen - oder auch mit schlechtem Willen - beschlossen hat bzw. sie von der Schweiz nachvollzogen wurden.
Wer der Meinung ist, dass der Bundesrat einfach nach Lust und Laune Sanktionen beschliessen kann, der muss hier nicht zustimmen. Wer aber der Meinung ist, dass auch wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier eine Verantwortung haben, dass auch wir Stellung beziehen sollten und dass auch wir uns damit befassen sollten, in welchen Fällen die Schweiz Sanktionen beschliesst oder nachvollzieht und in welchen Fällen sie der Meinung ist, dass das nicht sinnvoll oder sogar ein Widerspruch zur schweizerischen Neutralität ist, der sollte diese parlamentarische Initiative unterstützen.
Konkret möchte die Initiative, dass das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen in Artikel 2 Absatz 1 wie folgt ergänzt wird: "Der Erlass von Zwangsmassnahmen bedarf der Genehmigung der Bundesversammlung in der Form eines Bundesbeschlusses."
Ich möchte der Transparenz halber auch deklarieren, wie diese parlamentarische Initiative entstanden ist. Es war nämlich ein Projekt aus Engage.ch, wo sich Schweizer Jugendliche mit ihren Ideen, ihren Überzeugungen an junge Parlamentarier wenden konnten. Da war eines der beliebtesten Themen überhaupt eben das, dass sich das Parlament bei den Beschlüssen zu internationalen Sanktionen mehr einbringen soll.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.