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Widmer Hans · Nationalrat · 2002-09-18

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Mein Eventualantrag belässt einerseits die Möglichkeit von Massenuntersuchungen im Sinne der Kommissionsmehrheit, aber er fordert eine Einschränkung dieser Möglichkeit. In einem Rechtsstaat sind nur jene Lösungen gut, die auch differenziert genug sind. Nur für die Aufklärung von Verbrechen gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität sollen auf Anordnung einer richterlichen Behörde Massenuntersuchungen vorgenommen werden können. Denken Sie an das Rechtsgut der Persönlichkeit, das Recht auf Intimität, das Recht darauf, dass bei einem Verdacht nicht einfach bis zu 18 000 Personen untersucht werden, wie es in Deutschland und in Grossbritannien vorgekommen ist. Mein DNA-Profil wird vom Staat, der eigentlich mein Recht schützen sollte und der nun zu einem gefrässigen Informationsbeschaffer wird, einfach gespeichert, weil ein einziges Bedürfnis zuoberst auf die Liste genommen wird, nämlich das Bedürfnis nach Sicherheit. Es gibt auch noch andere Bedürfnisse, eben z. B. das nach Intimität. Da muss eine Abwägung vorgenommen werden.

Ganz einfach gesagt braucht es diese Einschränkung, weil bei der Verwendung von DNA-Profilen dem Verhältnismässigkeitsprinzip auf eine differenzierte Art und Weise entsprochen werden muss. Die Balance zwischen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte einerseits und dem Bedürfnis nach der Aufklärung von Verbrechen anderseits muss gewahrt werden. In diesem Zusammenhang gilt es sich zwei Tatsachen vor Augen zu halten:

1. Massenuntersuchungen beinhalten einen wirklich diffizilen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre einer grossen Anzahl von unbeteiligten und unschuldigen Menschen. Das müssen wir uns einfach einmal ausmalen, ganz abgesehen davon, was Massenuntersuchungen verwaltungsmässig mit sich bringen könnten.

2. Es gibt - und das muss ich doch den Juristinnen und Juristen im Saal nicht sagen - ganz verschiedene Arten von Verbrechen, und es gibt die Kategorie der Vergehen. Werfen wir doch nicht alles in denselben Topf. Nur jene Verbrechen, welche die Persönlichkeitsrechte in ihrem Kern treffen, können eine Massenuntersuchung überhaupt rechtfertigen. Wenn schon, muss wirklich Rechtsgut gegen Rechtsgut abgewogen werden.

Deshalb müssen diese rechtfertigenden Kategorien von Verbrechen im Gesetz auch explizit erwähnt werden. Dann lassen sie sich nicht einfach durch Ereignisse wie jene, die in Bern passiert sind, beeinflussen. Der Fall Ebner würde nach meinem Vorschlag eine Massenuntersuchung tatsächlich rechtfertigen. Ich bin da sehr differenziert, denn es ging ja um Attacken auf Leib und Leben, und es ging um die Frage der sexuellen Integrität. Bitte, das schliesse ich nicht aus, aber ich möchte diese Einschränkung ausdrücklich im Gesetz drinhaben.

Ich bitte Sie daher, im Sinne eines differenzierten Gesetzes zu legiferieren. Auch nach einer Hysterie, wie es sie nach dem 11. September gegeben hat, muss der Rechtsstaat noch überleben.

Stimmen Sie meinem Antrag in diesem Sinne zu.