Lexipedia

Thurnherr Walter · 2019-06-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass es richtig und nötig ist, möglichst wenig zu regulieren und die Regulierung effizient zu gestalten. Gerade was die Effizienz betrifft, ist er indessen der Meinung, dass grosse Entrümpelungsprojekte diesbezüglich nicht gut abschneiden. Im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007, die angesprochen worden ist, hat man für eine schlussendlich lediglich formelle Bereinigung ein langwieriges und ressourcenintensives Projekt unter Beizug externer Experten durchgeführt. Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag war unbefriedigend; das war nicht nur auf das Engagement oder die gemachten Arbeiten zurückzuführen. Zudem findet sich zu allen Regulierungen, die in Ihren oder meinen Augen nicht nötig sind, immer mindestens eine überzeugende Argumentation, warum es gerade diese Regulierung eben doch braucht. Als Beispiel sei hier nur die Diskussion um die verschiedenen Mehrwertsteuersätze genannt.

Der Bundesrat will die Gesetzgebung mit gezielten Massnahmen bereinigen. Dass dieser Ansatz des Bundesrates zur Erreichung der anvisierten Ziele besser geeignet ist, zeigen die im Rahmen der administrativen Entlastung und zur Senkung der Regulierungskosten durchgeführten Anstrengungen; dort werden konkrete Massnahmen, die ein vorteilhaftes Verhältnis von Aufwand und Ertrag versprechen, gezielt identifiziert und umgesetzt. Immerhin 80 Prozent der vom Bundesrat seit 2011 in Auftrag gegebenen 91 Massnahmen sind heute umgesetzt oder auf Kurs: die vollelektronische Abrechnung der Mehrwertsteuer, der elektronische Verkehr in den Handelsregisterämtern, die Harmonisierung der kantonalen Gesuchsformulare für die Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen, die Anpassung der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz usw. Sie sehen, im Bereich der Verwaltungspraxis gibt es schon noch Effizienzgewinne, und man ist daran. Grundsätzlichere oder grösser angelegte Massnahmen zur Entrümpelung des Bundesrechts und zur administrativen Entlastung der Unternehmen scheitern bisweilen, weil die dafür zuständigen Kantone nicht mitmachen, so zum Beispiel im Bereich Brandschutz, oder weil das Parlament den Vorschlägen des Bundesrates nicht zustimmt.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das grössere Potenzial für eine Verbesserung der Effizienz der Regulierung heute in der Digitalisierung der Verwaltung liegt. Es wäre unseres Erachtens verkehrt, knappe Ressourcen durch eine Entrümpelungsaktion zu binden, welche in erster Linie viel Aufwand und dann eher bescheidene Resultate produzieren würde.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.