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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-06-18

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Es wurde jetzt von der Minderheit eigentlich das gesagt, was ich mit der Motion vor allem beabsichtigt habe. Das Hauptanliegen ist ja, dass in Zukunft auf Rodungsersatz zulasten des Kulturlandes verzichtet werden kann.

Die Arealstatistik wurde auch schon bemüht. Gemäss Arealstatistik des Bundes hat allein im Kanton Obwalden der Wald in den letzten Jahren um mehr als 400 Hektaren zugenommen. Das ist eine grosse Ausweitung für einen kleinen Kanton.

Ich möchte auch betonen: Es richtet sich nicht gegen den Wald. Es geht um eine Ausgeglichenheit zwischen Kulturlandverlust und Zunahme des Waldes, gerade in Bergregionen. Von hier kommt auch meine Motivation.

Ich möchte noch ergänzen, dass das Stimmvolk im Herbst 2017 den Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit mit überwältigenden 78 Prozent Jastimmen angenommen hat. Wir haben das ja auch gepusht und haben dann versprochen, dass hier bezüglich Ernährungssicherheit etwas geht. Wir haben so auch eine schärfere Bestimmung verhindert. Dort ist festgehalten, dass der Bund Voraussetzungen schafft zur Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes - also Sicherung des Kulturlandes.

Welchen Inhalt könnte diese Verfassungsbestimmung haben, wenn nicht den, den ich hier als Beispiel vorlege, nämlich, dass man sagt, man müsse hier flexibler werden? Das ist das Jahr 2017. Ich anerkenne, dass man im Jahr 2012 eine Anpassung gemacht hat, wie der Kommissionssprecher es gesagt hat. Aber inzwischen ist diese Bestimmung in die Bundesverfassung gekommen. Die Praxis zeigt, dass nach wie vor selbst in Bergkantonen, wo der Wald zunimmt, landwirtschaftliche Nutzflächen dem Rodungsersatz und dem ökologischen Ausgleich zum Opfer fallen.

Ein Beispiel im Kanton Obwalden hat mich auch motiviert, den Vorstoss einzureichen. Es ging in diesem Fall nicht darum, Flächen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wurden, zu ersetzen. Hier hat die Flexibilisierung einfach nicht geklappt, die man beabsichtigt hat. Mit der Motion verlange ich ja, dass man stärker flexibilisiert und nicht, wie es steht, den Wald und das Kulturland gleichwertig behandelt.

Wenn dem Kulturlandschutz, wie der Bundesrat schreibt, hinreichend Rechnung getragen wurde, wieso wächst dann der Wald weiterhin so stark zulasten des Kulturlandes? Wie gesagt, mittlerweile haben wir ja Artikel 104a der Bundesverfassung. Es geht wirklich nicht gegen den Wald; es ist zugunsten des Kulturlandes.

In der Antwort des Bundesrates werden die unterschiedlichen Situationen im Mittelland sowie in den Talebenen und in den Alpen sowie auf der Alpensüdseite angesprochen. Es ist natürlich so, und das bezweifle ich auch nicht: Wir haben hier zwei Welten. Vielleicht muss man diese bei der Flexibilisierung auch trennen. Immerhin, im Talgebiet ist der Wald absolut geschützt, während das Kulturland alle - wenn man es so sagen kann - Opfer allein bringt. Auch da würde man eigentlich Artikel 104a der Bundesverfassung widersprechen.

Der Grund für meinen Vorstoss liegt in der unflexiblen Anwendung auch in Gebieten, wo der Wald wächst. Das wird dort nicht verstanden. Dort müsste man wirklich einschreiten.

Wenn man die Antwort des Bundesrates liest, ist klar, dass es Zielkonflikte gibt: die Walderhaltung gemäss Artikel 77 der Bundesverfassung, aber auch die Ernährungssicherheit gemäss Artikel 104a der Bundesverfassung, das Raumplanungsgesetz, das Waldgesetz. Ich zitiere aus der Antwort des Bundesrates: "So ist es zur Schonung von landwirtschaftlichem Kulturland möglich, ausnahmsweise anstelle des Realersatzes Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes zu leisten. Somit wird dem Anliegen des Kulturlandschutzes hinreichend Rechnung getragen."

Das Wort "ausnahmsweise" sagt es ja schon: Es ist eine Einschränkung an sich, es geht zulasten des Kulturlandes, und es ist zugunsten des Waldschutzes. Hier müsste man wirklich ausgleichen. Der Widerspruch wurde aufgezeigt.

Ich muss noch auf etwas hinweisen: Wir haben es gehört, es gibt 3500 Hektaren Kulturlandverlust pro Jahr. Wir sprechen von 33 Hektaren Rodungsersatz. Wenn ich diese Zahlen anschaue, muss ich auch fragen: Wo ist denn das Problem meines Vorstosses mit diesem einen Prozent, das zur Diskussion stehen würde? Das schädigt den Wald nicht. Es gibt aber Leute, die das Gefühl haben, hier werde Kulturland aufgegeben, das man nicht aufgeben müsste, wenn man es ein bisschen flexibler handhaben würde; das wird dort nicht verstanden. 33 Hektaren im Vergleich zu 3500 Hektaren, das ist nun wirklich kein Problem; die Motion würde hier keine Waldprobleme schaffen.

Der Staat sollte die Waldzunahme, insbesondere in den Berggebieten, nicht noch zulasten des Kulturlandes aktiv fördern. Es ist nur ein kleiner Beitrag dazu, wenn man die [PAGE 471] Motion hier annimmt. Ich habe es gesagt: Im Mittelland ist der Waldschutz absolut, und Kulturlandverlust ist dann das grosse Problem. Ich glaube, man könnte auch regional unterscheiden, das wäre überhaupt kein Problem.

In der Bundesratsantwort steht auch, es gebe einen Widerspruch zum Walderhaltungsgebot nach Artikel 3 des Waldgesetzes. Ja klar, meine Motion verlangt ja auch eine Gesetzesanpassung. Ich glaube, man könnte diesen Widerspruch auflösen, ohne die Bundesverfassung zu verletzen, insbesondere, weil wir hier einander widersprechende Bundesverfassungsziele haben, nämlich die Walderhaltung, aber auch die Kulturlanderhaltung gemäss Artikel 104a.

Mit meiner Motion möchte ich vor allem mehr Flexibilität in der Anwendung erreichen, ohne die Grundsätze der verschiedenen Anliegen infrage zu stellen. Das ist, wie ich es aufgezeigt habe, auch nicht notwendig. Es braucht eine gedankliche Loslösung von bisherigen Denkweisen. Wir haben in einigen Gebieten eine Verwaldung, und wenn wir das aufgrund einer Gesamtsicht noch zulasten des Kulturlandes verstärken, versteht man das in diesen Regionen nun wirklich nicht.

Ich ersuche Sie deshalb, meine Motion anzunehmen.