Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2019-06-18
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-06-18
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat und der Frau Bundesrätin vorerst für die Beantwortung meiner Fragen, möchte aber noch Folgendes dazu ausführen.
Um Transporte von hochsensiblen und schnell verderblichen Produkten von der Strasse auf die Schiene zu bekommen, nützen Lenkungsabgaben nichts, da diese Produkte wegen des hohen Zeitaufwands im Güterverkehr bei gleichzeitiger massiver Geruchs- und Gasentwicklung nicht auf die Schiene verlagert werden können. Wegen der möglichen Gefährdung der Allgemeinheit sind speziell ausgerüstete Fahrzeuge mit entsprechend geschultem Personal notwendig. Die Abtransporte dieser Produkte zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit sind unvermeidlich. Die Alternative wäre zum Beispiel, die toten Tiere am Ort des Verendens verwesen zu lassen oder gar zu vergraben. Letzteres gilt auch für die restlichen Schlachtnebenprodukte, welche aufgrund ihrer Risikoklassifizierung nicht als Fleisch genutzt werden können. Somit kann auf die Transporte dieser Produkte hin zu einer sicheren und unschädlichen Verarbeitung nicht verzichtet werden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die LSVA für den Transport dieser Produkte in erster Linie von den Kantonen, somit von den Steuerzahlern und der Allgemeinheit, und von den Konsumenten von Fleisch- und Milchprodukten, wieder weitgehend die Allgemeinheit, getragen wird.
Die entsprechende Maut in den europäischen Nachbarländern für den Transport vergleichbarer Produkte ist nicht mit der LSVA in unserem Land vergleichbar. Entweder entfällt nämlich die Strassenverkehrsgebühr, die Maut, in den EU-Ländern ganz oder teilweise, da zum Beispiel nur ein Teil des jeweiligen nationalen Strassenverkehrsnetzes betroffen ist, wie in Frankreich, oder die entsprechenden Gebühren sind wesentlich tiefer und betragen nur 15 bis 20 Prozent der Schweizer Ansätze, wie das zum Beispiel in Deutschland und Österreich der Fall ist.
Nahezu hundert Prozent der betroffenen tierischen Nebenprodukte werden bereits heute mit einem klimaneutralen ökologischen Biodiesel aus tierischen Abfallfetten transportiert. Somit wäre aus rein ökologischer Sicht eine Verlagerung auf die Schiene nicht vorteilhaft. Dies würde auch zu einer erheblichen Benachteiligung der Schweizer Land-, Milch- und Fleischwirtschaft führen. Es war mir wichtig, diese Gedanken hier noch mitzugeben.
Ich werde mir überlegen, ob es allenfalls notwendig ist, nach der Behandlung der Interpellation einen weiteren Vorstoss einzureichen, um die Thematik noch einmal vertieft prüfen zu lassen. Allenfalls werde ich hier mit einer Motion noch einmal tätig sein.