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Abate Fabio · Ständerat · 2019-06-18

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Die Unternehmensabgabe gemäss Artikel 70 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen beruht auf dem Jahresumsatz des Unternehmens. Dieses Berechnungskriterium hat mehreren KMU erhebliche Schwierigkeiten bereitet, weil der Umsatzbetrag sich oft völlig unverhältnismässig zum tatsächlich realisierten Gewinn verhält. Die Absicht des Gesetzgebers war es sicher nicht, den KMU das Leben zu erschweren. Ich bin überzeugt, dass[NB]hier[NB]ein[NB]Handlungsbedarf besteht, die Situation zu verbessern.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass er die Auswirkungen des neuen Abgabesystems bis spätestens Mitte 2020 prüfen wolle. Falls gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, werde er die nötigen Schritte unternehmen. Ich erkläre mich sofort bereit, dieses Postulat zurückzuziehen; aber, Frau Bundesrätin, ich bitte um eine Bestätigung, dass anlässlich der Prüfung der Unternehmensabgabe des nächsten Jahres auch diesem kritischen Punkt - dem Berechnungskriterium beruhend auf dem Umsatz - die entsprechende Aufmerksamkeit und Vertiefung zukommen wird.